Bayerns ehemaliger Justizminister Winfried Bausback. (Foto: Stimmkreisbüro W. Bausback)
Justiz

Bayern verschärft Kampf gegen Antisemitismus

Justizminister Winfried Bausback will Straftäter, die volksverhetzende Inhalte verbreiten, auch im Ausland verfolgen. Im Kampf gegen Antisemitismus setzt Bayern künftig auf eigene Antisemitismusbeauftragte bei den Generalstaatsanwaltschaften.

Volksverhetzer im Ausland sollen nach dem Willen von Bayerns Justizminister Winfried Bausback künftig nach deutschem Strafrecht verfolgt werden können. „Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen jeder Art von Antisemitismus mit aller Konsequenz und Härte begegnen können“, sagte Bausback der Deutschen Presse-Agentur in München. Im Hinblick auf antisemitische Umtriebe dürfe es keine Strafbarkeitslücken geben, der Bund müsse schleunigst reagieren.

Null-Toleranz gegen Antisemitismus

Konkret bezieht sich Bausbacks Vorschlag auf die Verfolgung von Straftätern, die etwa aus Deutschland ins Ausland reisen, um dort hierzulande verbotene – insbesondere volksverhetzende und antisemitische – Inhalte im Internet hochzuladen. Er appellierte an Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), einen entsprechenden im Juni von der Justizministerkonferenz geforderten Gesetzesvorschlag schnell vorzulegen. „Leider ist bislang nichts passiert. Strafbarkeitslücken in diesem Bereich sind inakzeptabel und eine Verhöhnung der Opfer.“

Die bayerische Justiz erkennt die Herausforderungen der Zeit und ergreift die notwendigen strukturellen Maßnahmen, um Antisemitismus in unserer Gesellschaft den Garaus zu machen.

Justizminister Winfried Bausback

Um antisemitische Straftaten besser verfolgen zu können, installiert das bayerische Justizministerium zudem eigene Antisemitismusbeauftragte an den drei bayerischen Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg.  „Mit den Antisemitismusbeauftragten bei den Generalstaatsanwaltschaften setzen wir die bayerische Linie der Null-Toleranz gegenüber antisemitischen Straftaten konsequent fort“, erklärt Minister Bausback. Damit sende Bayern ein wichtiges Signal an die jüdischen Bürgerinnen und Bürger und die gesamte Öffentlichkeit: „Die bayerische Justiz erkennt die Herausforderungen der Zeit und ergreift die notwendigen strukturellen Maßnahmen, um Antisemitismus in unserer Gesellschaft den Garaus zu machen.“

Garanten für einheitliche Rechtssprechung

Die Antisemitismusbeauftragten sollen innerhalb der Justiz die zentralen Kontaktstellen für Zweifelsfragen im Zusammenhang mit antisemitischen Straftaten sein und auf eine einheitliche Rechtsanwendung hinwirken. Werden Ermittlungen bei verschiedenen Staatsanwaltschaften geführt, sollen die Antisemitismusbeauftragten diese koordinieren. Nach außen sollen die Antisemitismusbeauftragten als zentrale Ansprechpartner für jüdische Einrichtungen und für Behörden im In- und Ausland fungieren. Hierzu gehöre auch die enge Kooperation mit dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für Jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, Ludwig Spaenle, so das Justizministerium.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, begrüßt die Einrichtung der Antisemitismusbeauftragten: „In der Vergangenheit sind uns leider immer wieder Entscheidungen der Justiz begegnet, bei denen antisemitische Motive ignoriert oder zu wenig gewichtet wurden.“ Es sei daher ein wichtiger Schritt der bayerischen Landesregierung, die Staatsanwaltschaften durch eigene Beauftragte stärker für Antisemitismus zu sensibilisieren. „Dies wird auch positiv in die Gesellschaft hineinwirken“, zeigt sich Schuster überzeugt.