Bayern hilft seinen Bauern
Der Freistaat wird den Landwirten aufgrund der Trockenheit bis zu 50.000 Euro Mehrkosten für Grundfutter erstatten. Brachflächen dürfen für Futterzwecke genutzt werden. Bund und Länder werden den Bauern mit insgesamt 340 Millionen Euro helfen.
Dürrehilfen

Bayern hilft seinen Bauern

Der Freistaat wird den Landwirten aufgrund der Trockenheit bis zu 50.000 Euro Mehrkosten für Grundfutter erstatten. Brachflächen dürfen für Futterzwecke genutzt werden. Bund und Länder werden den Bauern mit insgesamt 340 Millionen Euro helfen.

Die Dürreschäden seien für die bayerische Landwirtschaft „teilweise dramatisch“, sagt Marlene Mortler, die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag und Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CSU: „Franken ist flächendeckend betroffen, sogar mein eigener Betrieb.“

Bayern geht in Vorleistung

Um seinen geschädigten Landwirten zu helfen, geht der Freistaat jetzt in Vorleistung: Schon am 8. August hat die Staatsregierung finanzielle Hilfen beschlossen etwa für den Zukauf von Futtermitteln. Mortler: „Überall dort, wo erhebliche Ertragseinbußen zu erwarten sind, wollen wir die Mehrkosten für Grundfutter zur Hälfte maximal bis zu 50.000 Euro pro Betrieb ausgleichen.“

Bayern war das erste Bundesland, das Hilfen für seine Bauern beschlossen hat − wir wussten, wir müssen etwas tun.

Marlene Mortler, agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

Um die Futterbeihilfe möglichst rasch und unbürokratisch auszahlen zu können, wurden pauschal Gebiete festgelegt, in denen im Futterbau ein Ertragsrückgang von mindestens 30 Prozent zu erwarten ist. Das sind derzeit von Norden her alle Landkreise bis einschließlich der Landkreise Dillingen an der Donau, Donau-Ries, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Freising, Erding, Mühldorf am Inn und Altötting. In diesen Gebieten werden generell sämtliche Futterbaubetriebe als förderfähig anerkannt.

Mortler: „Das schließt Hilfen im Süden überhaupt nicht aus.“ Auch in südlicher gelegenen Landkreisen kann die Futterbeihilfe beantragt werden, wenn ein Ertragsrückgang von mindestens 30 Prozent im Einzelbetrieb nachgewiesen wird.

Bis zu 50.000 Euro Zuschuss

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des durch Rechnungen und Zahlungsnachweis belegten Zukaufs von Grundfutter. Er wird für maximal die Hälfte des betrieblichen Grundfutterbedarfs eines Normaljahres gezahlt. Die Rechnungen werden ab 1. August anerkannt. Der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 50.000 Euro pro Betrieb. Für alle Antragsteller gilt ein Selbstbehalt von 500 Euro, betont Mortler. Die Antragstellung soll noch im August starten.

Der Sozialstaat lässt die Bauern in dieser prekären Lage nicht allein.

Marlene Mortler

Die Staatsregierung hat weitere Maßnahmen beschlossen. Brachflächen und sonstige stillegelegte Flächen können für Futterzwecke generell zugelassen werden. Mortlers leicht resignierte Einschränkung: „Wäre ja schön, wenn da etwas wachsen würde.“ Auch der Aufwuchs von Zwischenfrüchten auf Ökologischen Vorrangflächen soll für Futterzwecke verwendet werden können. Hier muss aber noch eine Verordnung des Bundes abgewartet werden, die Ende September in Kraft treten könnte. Interessant: Biobetriebe dürfen sich konventionell helfen lassen.

Bundeweit 10.000 Betriebe betroffen

Nicht nur bayerische Landwirte sind von massiven Dürreschäden betroffen. Sondern Landwirte in allen Bundesländern – offenbar außer dem Saarland und Rheinland-Pfalz. Besonders schwer geschädigt sind Betriebe im Norden und im Osten der Republik. So liegen bundesweit beim Getreide die Hektarerträge um 16 Prozent unter dem dreijährigen Mittel der Vorjahre. In Schleswig-Holstein wurde gar ein Minus von 31 Prozent verzeichnet. Nach einem guten ersten Schnitt des Grünlandes gab es nur mäßige oder keine Erträge der Folgeschnitte. Silomais-Bestände sind in vielen Regionen in desolatem Zustand.

Mittlerweile wurden aus allen Bundesländern Schadensmeldungen übermittelt. Betroffen sind demnach rund 10.000 Betriebe, die aufgrund der extremen Witterungssituation in eine existenzbedrohende Lage geraten könnten. Auf der Grundlage der Erntezahlen und der Schadensmeldungen der Länder wurde die Entwicklung als Ereignis von nationalem Ausmaß eingestuft. Was die Voraussetzung dafür ist, dass sich der Bund an Hilfsmaßnahmen der Länder beteiligen kann.

170 Millionen Euro Bundeshilfen

Am 22. August hat denn auch der Bund Hilfen beschlossen. Wenn nun die Schäden in den existenzbedrohten Betrieben zur Hälfte ausgeglichen werden sollen, bedeutet das bundesweit einen Bedarf von Finanzhilfen aus öffentlichen Mitteln in Höhe von 300 bis 340 Millionen Euro. Die Hälfte davon wiederum muss von den Ländern kofinanziert werden. Aus Bundesmitteln würden dann Hilfen in Höhe von etwa 150 bis 170 Millionen Euro fließen. Dazu Marlene Mortler: „Der Sozialstaat bietet keine Vollkasko-Versicherung, aber er kommt seiner gesamtstaatlichen Verantwortung nach und lässt die Bauern in dieser prekären Lage nicht allein.“

Insgesamt stellt die Bundesregierung für bedürftige Betriebe bis zu 170 Millionen Euro zur Verfügung.

Marlene Mortler

Ein finanzielles Engagement des Bundes kann es nur für existenzgefährdete Betriebe geben. Bedingung ist darum eine entsprechende Bedürftigkeitsprüfung. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden und müssen im Einklang mit den EU-rechtlichen Vorgaben für staatliche Beihilfen stehen.

Bayern hilft doppelt

Bayern wird sich über die eigenen Hilfen hinaus auch sofort am Bund-Länder-Programm beteiligen. Mortler: „Entscheidend ist jetzt, dass den Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen wird.“ Aus den Erfahrungen des Trockenjahrs 2003 rechnet man für Bayern mit einem Finanzbedarf von 20 bis 30 Millionen Euro.

Wenn es gravierend wird, dann kann die Summe auch aufgestockt werden.

Marlene Mortler

Allerdings ist die Ernte noch nicht abgeschlossen. Auch bei Kartoffeln und Zuckerrüben rechnen die Landwirte mit Einbußen. Mortler: „Wenn es gravierend wird, dann kann die Summe auch aufgestockt werden.”

Vorsorge gegen Krisen

Jetzt gilt es vor allem aus den Folgen des Dürresommers zu lernen, betont die Agrar-Expertin: „Wir brauchen für die Zukunft ein umfassendes Riskomanagementsystem zur Krisenvorsorge und Krisenbewältigung.“ Der Landesvorstand ihrer CSU-Arbeitsgemeinschaft Ernährung, Landwirtschaft, Forsten hat darum am Montag ein mehrstufiges Konzept zur betrieblichen Risikovorsorge beschlossen. Darin geht es um eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage sowie um ein staatlich gefördertes Risikovorsorgekonto. Die Versicherungssteuer auf Mehrgefahrenversicherungen soll auf das Niveau der Hagelversicherung abgesenkt werden, fordert Mortlers Arbeitsgemeinschaft.