Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml. (Bild: CSU)
Gesundheitspolitik

Ministerin Huml greift gegen die AOK durch

Jetzt hat Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) genug: Nach monatelangem Streit ums Geld zwischen der AOK und Hausärzten greift die Ministerin zu einer Zwangsmaßnahme und erlässt einen Verpflichtungsbescheid. So will sie die widerspenstige Krankenkasse zur Umsetzung des Hausärztevertrags zwingen.

Die Ministerin verband die Zwangsmaßnahme mit harscher Kritik an der AOK: Sie bedauere, dass der Bescheid notwendig geworden sei – aber dieser Schritt sei unvermeidlich. „Gerade die AOK als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht nicht über dem Gesetz.“ Das Gesundheitsministerium übt die Rechtsaufsicht über die AOK aus und kann deswegen auch Zwangsmaßnahmen anordnen. Die Kasse gab sich dagegen betont gelassen: „Wir haben die Anordnung erhalten und prüfen sie. Mehr kann man dazu im Moment nicht sagen“, erklärte eine Sprecherin.

Mehr Geld für die Ärzte aus Berlin

Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Hausarztverträge abzuschließen. Sie sollen den Medizinern mehr Geld bringen und den Patienten eine bessere Versorgung. Weil sich die AOK Bayern mit dem Hausärzteverband nicht einigen konnte, hatte ein ehemaliger Sozialrichter Ende vergangenen Jahres einen Schiedsspruch gefällt, der eigentlich bereits seit 1. April gelten sollte.

Der Schiedsspruch sei vom Gesundheitsministerium als Rechtsaufsichtsbehörde geprüft worden, erklärte Huml. Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der festgesetzten Vertragsinhalte sei nicht festgestellt worden. „Der Schiedsspruch ist damit in Kraft getreten – und von den Vertragsparteien AOK Bayern und Bayerischer Hausärzteverband umzusetzen.“

Die AOK hingegen argumentiert, dass der Hausärztevertrag seit 2008 Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro, den Patienten aber nichts gebracht habe. „Eine erkennbare Qualitätsverbesserung, spürbar für die Patienten oder wie auch immer messbar, blieb dagegen ein unerfüllter Wunsch“, klagte beispielsweise AOK-Vorstandschef Helmut Platzer vor einiger Zeit. Den Schiedsspruch hält die AOK für rechtswidrig und unvollständig.