10H-Regelung ist verfassungskonform
Erfolg für die CSU: Die von der Staatsregierung eingeführte 10H-Regelung über die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Zu diesem Schluss kam der Bayerische Verfassungsgerichtshof - und wies damit die Klage der Opposition zurück.
Energiewende

10H-Regelung ist verfassungskonform

Erfolg für die CSU: Die von der Staatsregierung eingeführte 10H-Regelung über die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Zu diesem Schluss kam der Bayerische Verfassungsgerichtshof - und wies damit die Klage der Opposition zurück.

Die von der CSU durchgesetzten Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern verstoßen nicht gegen die Bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag eine Klage der Opposition zurück.

Gericht: Anwendungsbereich wird „eingeschränkt, aber nicht verhindert“

Durch die Festlegung eines höheren Mindestabstands werde der räumliche Anwendungsbereich für Windkraftanlagen zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht beseitigt, hieß es in der Begründung des Gerichts. So sei nicht nur auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten abzustellen – deshalb dürften Windräder mit einer Höhe, die unter 200 Metern liegt, nicht außer Betracht bleiben – auch wenn diese dann vielleicht nicht so rentabel seien. Das Gericht folgte also nicht der Argumentation der Kläger – im Wesentlichen die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag – mit der 10H-Regelung werde der Neubau von Windkraftanlagen praktisch unmöglich gemacht.

Weiter heißt es in der Begründung, die 10H-Regel schränke das Eigentumsrecht zwar ein, jedoch in zulässigem Umfang. Der Gesetzgeber verfolge das legitime Ziel, die Akzeptanz der Windkraft zu erhöhen.

Die Einschränkungen für den Bau von Windrädern gelten seit Februar 2014. Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache der Bauhöhe betragen – daher der Begriff „10H-Regelung“. Gemeinderäte können allerdings eine Abweichung von der Regel beschließen. Der Anwalt der Staatsregierung hatte argumentiert, dass der Platz in Bayern auch nach Anwendung der Abstandsregelung noch für mehr als 200 Windräder ausreichen würde, die 200 Meter Höhe erreichen würden. Zudem könnten die Kommunen ja auch bei Konsens im Ort von der Regel abweichen.

Staatsregierung begrüßt Urteil

Bayerns Energieministerin Ilse Aigner und Innen- und Bauminister Joachim Herrmann begrüßten einhellig die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Aigner: „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes schafft jetzt Rechtssicherheit. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, müssen wir die Bürger einbinden. 10H trifft eine gemeinwohlverträgliche Abwägung zwischen unseren energiepolitischen Zielen und den lokalen Interessen. Wenn vor Ort Konsens besteht, können Windenergieanlagen auch näher an Wohngebäuden gebaut werden. So gestalten wir die Energiewende im Einvernehmen mit den Bürgern.“

Herrmann bezeichnete die bayerische Regelung als klare Stärkung kommunaler Selbstverwaltung: „Wenn die Kommunen vor Ort geringere Abstände wollen, dann können sie das im Wege der Bauleitplanung selbst bestimmen. Wir wollen Windkraftanlagen mit unseren Bürgerinnen und Bürgern, nicht gegen sie.“ Der Verfassungsgerichtshof stärke mit seiner Entscheidung auch die Mitbestimmung der Bürger vor Ort, die auch durch einen Bürgerentscheid ihren Willen bekunden können. Die Privilegierung von Windenergieanlagen im sogenannten Außenbereich hängt nun davon ab, dass die Anlagen einen – von ihrer jeweiligen Höhe abhängigen – Abstand von 10H zur geschützten Wohnbebauung einhalten. Die Gemeinden können Windkraftanlagen innerhalb des Mindestabstands über die kommunale Bauleitplanung, durch einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan, zulassen.

Das ist besser als eine starre und zentralistische Regelung, wie sie SPD, Grüne und Freie Wähler mit ihrer Klage erreichen wollten.

Josef Zellmeier

„Das Urteil bestätigt den von uns geschaffenen Ausgleich zwischen Ausbau der regenerativen Energie, Planungssicherheit für Investoren und den Belangen der Anwohner“, so Josef Zellmeier, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Die Kommunen können durch 10H vor Ort passgenaue Lösungen zu finden. Das ist besser als eine starre und zentralistische Regelung, wie sie SPD, Grüne und Freie Wähler mit ihrer Klage erreichen wollten.“  Jürgen W. Heike, CSU-Abgeordneter und Prozessvertreter des Bayerischen Landtags, ergänzte: „Es ist wichtig, dass mit dem Urteil die Verfassungsmäßigkeit unseres Handelns bestätigt wurde.“

„Die Polemik der Opposition ist zusammengebrochen und widerlegt“, so Erwin Huber, der wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. Besonders bedeutsam  sei, dass die Bürger vor Ort mehr Mitsprache bei der Genehmigung von Windkraftanlagen erhalten. Jetzt sei der Weg frei für Konsenslösungen vor Ort. Huber fordert die Gemeinden auf, dort wo Einvernehmen besteht, über Bebauungspläne Baurecht zu schaffen. Er ist zuversichtlich, dass damit die Ziele des bayerischen Energieprogramms umgesetzt werden können.

In Bayern stehen derzeit 937 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 1,9 Gigawatt. Die Windenergie ist eine tragende Säule der Energiewende. Die Bayerische Staatsregierung wird in Kürze eine aktualisierte Fassung des Windenergieerlass mit wichtigen Hinweisen zu Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen vorstellen.

(dpa/dos/avd)