„Positives Signal für Integration“
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zulässigkeit von Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge und Asylbewerber. Nach Meinung beider Verbände sei dieses ein wesentlicher Beitrag zur besseren Möglichkeit der Integration von Migranten.
Städte- und Landkreistag

„Positives Signal für Integration“

Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zulässigkeit von Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge und Asylbewerber. Nach Meinung beider Verbände sei dieses ein wesentlicher Beitrag zur besseren Möglichkeit der Integration von Migranten.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit von Wohnsitzauflagen ist für die Städte eine wichtige Entscheidung.

Eva Lohse, Präsidentin des Deutschen Städtetags

Das sagte die Präsidentin des Deutschen Städtetags und Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen am Rhein, Eva Lohse, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Zulässigkeit von Wohnsitzauflagen. Demnach sind Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge zulässig, wenn damit verhindert werden kann, dass sich diese Menschen ohne Erwerbseinkommen in bestimmten Gebieten konzentrieren und soziale Brennpunkte mit ihren negativen Auswirkungen auf die Integration entstehen. Als weiteres zulässiges Kriterium nennt der EuGH in dem Urteil die Möglichkeit, Menschen mit besonderem Integrationsbedarf an einen bestimmten Wohnort zu binden, damit sie dort von den Integrationsangeboten Gebrauch machen können.

Jedem ist damit geholfen

Den Kommunen, aber auch und vor allem den Flüchtlingen selbst ist laut Städtetag mit dem Urteil sehr geholfen:

Damit die Integration der Flüchtlinge in unsere Gesellschaft gelingt, müssen wir vermeiden, dass die Integrationsaufgaben ganz überwiegend in den Großstädten und Ballungszentren wahrgenommen werden müssen, weil es dort besonders viele Menschen hinzieht. Deshalb brauchen wir eine Möglichkeit, für eine gewisse Zeit den Wohnort der Menschen festzulegen, die als Flüchtlinge oder Asylbewerber anerkannt worden sind und Sozialleistungen beziehen, weil sie noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben.

Eva Lohse, Präsidentin des Deutschen Städtetags

Ziel dieser Wohnsitzauflage sei, so Lohse, eine Steuerung, um die Integration von anerkannten Flüchtlingen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, gewährleisten zu können. Nach Auffassung des Städtetags sollten Wohnsitzauflagen dabei so ausgestaltet sein, dass sie insbesondere die örtlichen Möglichkeiten zur Ausbildung beziehungsweise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und zur Verfügbarkeit von Wohnraum berücksichtigen.

Das heißt, es sollte darum gehen, Integration auch da außerhalb der Ballungsräume zu ermöglichen, wo solche Voraussetzungen gegeben und entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.

Eva Lohse, Präsidentin des Deutschen Städtetags

Koalition nun in der Pflicht

Neben dem Deutschen Städtetag begrüßte auch der Deutsche Landkreistag das Urteil, wie der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Hans-Günter Henneke, erklärte:

Ohne eine Wohnsitzauflage sind kommunale Integrationsangebote nicht planbar, und es ist nicht gewährleistet, dass sie die Flüchtlinge auch tatsächlich erreichen.

Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags

Die Entscheidung des EuGH eröffne insofern Möglichkeiten für eine entsprechende weitergehende gesetzliche Regelung einer Residenzpflicht in Deutschland. Und, so Henneke weiter: „Auch machen die Richter sehr deutlich, dass sich Flüchtlinge in einer anderen Ausgangslage befinden als andere Ausländer und noch stärker als diese auf schnell greifende Integrationsmaßnahmen angewiesen sind. Ich erwarte, dass die Bundesregierung jetzt zeitnah auch auf Grundlage der seit langem geäußerten kommunalen Forderungen den Entwurf für eine gesetzlich geregelte Residenzpflicht für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte auf den Weg bringt.“

(Quelle: dpa / Deutscher Städtetag / Deutscher Landkreistag)