Großbritanniens Premier Boris Johnson droht mit Neuwahlen. (Bild: imago images/Jessica Taylor/House of Commons via Xinhua)
Brexit

High-Noon in Westminster

Premierminister Boris Johnson will eine Neuwahl beantragen, wenn ihm das Unterhaus den Weg zu einem No-Deal-Brexit per Gesetz versperrt. Ein entsprechendes Gesetz haben die Brexit-Gegner am Mittwoch durch das Parlament gebracht.

Der britische Premierminister Boris Johnson will am 15. Oktober ein neues Parlament wählen lassen, sollten ihm die Abgeordneten den Weg zu einem No-Deal-Brexit per Gesetz versperren. Das sagte Johnson in einer lebhaften Fragestunde des Unterhauses.

Johnson ist auf die Zustimmung der Opposition angewiesen, um eine Neuwahl auszulösen. Denn dafür ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Die Opposition zeigt sich jedoch zögerlich, weil sie fürchtet, Johnson könnte den Wahltermin nach einer Abstimmung nachträglich auf einen Termin nach dem EU-Austritt verschieben, um doch noch einen Brexit ohne Abkommen zu erreichen.

Gesetz gegen Brexit

Das Parlament hatte am Dienstag gegen den Willen der Regierung den Weg für ein Gesetzgebungsverfahren frei gemacht, mit dem ein EU-Austritt Großbritanniens ohne Abkommen am 31. Oktober verhindert werden soll. Was einer Revolution gleichkommt, beobachtet die Neue Zürcher Zeitung: Üblicherweise bestimmt das Kabinett Sachgeschäfte und Ablauf von Debatten. Jetzt hat das Parlament diese Befugnis an sich gerissen. Der avisierte Gesetzentwurf wurde schon am Mittwoch durch das Unterhaus gepeitscht, damit er so schnell wie möglich dem Oberhaus vorgelegt werden kann.

Der Gesetzentwurf soll nun bis Freitagabend auch von den Lords im Oberhaus gebilligt werden. Dort versuchten Brexit-Hardliner zunächst mit einer Flut von Anträgen und Dauerreden am Mittwoch zunächst das Gesetz zu stoppen. Doch am frühen Donnerstagmorgen gaben sie nach: Regierung und Opposition einigten sich darauf, die Debatte nicht ins Wochenende hineinzuschleppen.

Die Kritiker wollen damit Johnsons Handlungsspielraum erheblich einschränken: Sollte bis zum 19. Oktober kein mit der EU vereinbartes Austrittsabkommen vorliegen, verpflichtet das Gesetz den Regierungschef, in Brüssel eine neue Verschiebung des Austritts aus der Europäischen Union zu beantragen. Die 27 EU-Staaten müssten dem Antrag jedoch einstimmig zustimmen. Was allerdings nicht selbstverständlich ist: Frankreich war schon im April anfänglich gegen die damalige Fristverlängerung.

No-Deal …

Johnson kritisierte den geplanten Gesetzentwurf der No-Deal-Gegner scharf. Das käme einer „Kapitulation” gegenüber Brüssel gleich. „Es würde unseren Freunden in Brüssel ermöglichen, die Bedingungen der Verhandlungen zu diktieren”, sagte der Premier. Vor allem der sogenannte Backstop − eine von der EU geforderte Garantieklausel für eine offene Grenze in Irland − will er streichen lassen. Womit Johnson im Grunde nur die Linie des Parlaments vertritt. Denn das hat die Backstop-Regelung, die entweder Großbritannien oder Nordirland in der Zollunion mit der EU festhalten und damit die territoriale Integrität des Landes gefährden würde, schon drei Mal abgelehnt. Alternativvorschläge gab es allerdings aus London auch noch keine.

Die Chancen für einen Deal sind gewachsen.

Boris Johnson

Auf Seiten der EU gebe es Bewegung, sagte Johnson. „Die Chancen für einen Deal sind gewachsen.” Nach Angaben der EU-Kommission waren inhaltliche Fortschritte bis Dienstag jedoch nicht zu vermelden.

… oder Neuwahlen

Wie auch immer, Johnson will unter „keinen Umständen” eine Verlängerung der Brexit-Frist beantragen. Er hofft daher auf eine Neuwahl, am Mittwoch wurde sein erster Antrag dazu jedoch abgelehnt. Denn Johnson braucht dafür eine Zweidrittelmehrheit im Unterhaus. Er ist daher auf die Opposition angewiesen. Die größte Oppositionspartei, Labour, ist zwar nach Angaben ihres Chefs Jeremy Corbyn bereit für eine Wahl. Sie könnte aber aus taktischen Gründen dagegen stimmen: Derzeit liegt sie in den Umfragen deutlich zurück. Der Labour-Chef wollte sich auch erst darauf einlassen, wenn das Gesetz gegen den ungeregelten EU-Austritt verabschiedet ist. „Wenn das Gesetz zum Stopp des No Deal in Kraft getreten ist, werden wir einer Parlamentswahl zustimmen, damit die Menschen über die Zukunft unseres Landes entscheiden können”, twitterte Corbyn.

Eine Neuwahl ist eigentlich ohnehin unumgänglich. Johnson hatte am Dienstag seine hauchdünne Mehrheit eingebüßt. 21 Rebellen aus Johnsons Tory-Partei, die gegen die Regierung gestimmt hatten, wurden aus der Fraktion ausgeschlossen. Darunter der ehemalige Schatzkanzler Philip Hammond, der Enkel des Kriegspremiers Winston Churchill, Nicholas Soames, und Alterspräsident Ken Clarke. Sie sollen nun bei der nächsten Parlamentswahl nicht mehr für die Konservativen antreten dürfen. Darüber macht sich aber nun Unmut selbst in Johnsons Partei breit. Medienberichten zufolge droht die Stimmung sogar in Johnsons Kabinett zu kippen.

Hoher Zeitdruck

Die No-Deal-Gegner stehen unter erheblichem Zeitdruck, weil Johnson dem Parlament eine mehrwöchige Zwangspause verordnet hat, die bereits in der nächsten Woche beginnt. Die Abgeordneten sollen dann erst wieder am 14. Oktober zurückkehren. Dagegen laufen gerichtliche Verfahren. Das oberste schottische Zivilgericht in Edinburgh hat nun eine Klage gegen die von Premierminister Boris Johnson erwirkte Zwangspause des Parlaments abgelehnt.

Geklagt hatten etwa 75 Parlamentarier. Sie sehen in der von Johnson erwirkten wochenlangen Schließung des Unterhauses vor dem am 31. Oktober anstehenden EU-Austritt des Landes eine unzulässige Einschränkung des Parlaments. Ähnliche Klagen wurden auch vor Gerichten im nordirischen Belfast und in London eingereicht. Am Donnerstag sollte der Fall vor dem High Court in der britischen Hauptstadt verhandelt werden. Ein letztinstanzliches Urteil dürfte aber am Ende der Supreme Court fällen. Der Klage in London hatte sich auch der frühere konservative Premier John Major angeschlossen.

Folgen eines No-Deal-Brexit …

Über die Folgen eines britischen EU-Ausstiegs ohne Abkommen mit Brüssel − No-Deal-Brexit − für die britische Wirtschaft wird seit langem spekuliert. Deutliche Folgen könnte der No-Deal-Brexit aber auch für Deutschland haben und dort besonders für Bayern. Großbritannien ist seit langem für den Freistaat einer der wichtigsten Außenhandelspartner. Mit einem beiderseitigem Handelsvolumen von 18,3 Milliarden Euro rangierte Großbritannien im vergangenen Jahr nach China, den USA, Österreich, Italien und Frankreich auf Rang sechs der bayerischen Handelspartner.

Auch als Exportziel lag das Vereinigte Königreich 2018 mit bayerischen Ausfuhren im Wert von 12,8 Milliarden Euro auf Rang fünf. Was schon eine Brexit-bedingte Abschwächung sichtbar macht: 2016 war Großbritannien mit Ausfuhren für 14,9 Milliarden Euro noch Bayerns drittwichtigster Exportmarkt nach den USA und nur ganz knapp hinter China. Mit 9,3 Milliarden Euro erzielte Bayern damals gegenüber Großbritannien seinen größten Außenhandelsbilanzüberschuss. Mit 7,3 Milliarden erhandelte der Freistaat gegenüber den Briten immer noch seinen zweitgrößten Überschuss.

… für Bayerns Exportwirtschaft

Die Zahlen zeigen, wie wichtig der britische Markt für Bayerns Exportwirtschaft ist: überragend wichtig. Bei einem No-Deal-Brexit könnte dieser Markt in Gefahr geraten. Wenn Großbritannien aus der EU-Zollunion heraus fiele, müssten bayerische Exporteure an den britischen Grenzen Zölle entrichten. Bayerische Produkte würden in Großbritannien teurer und weniger wettbewerbsfähig. Was vor allem für die deutsche und bayerische Automobilindustrie ein Einschnitt bedeutete: 20 Prozent aller Fahrzeuge, die in Deutschland gebaut werden, gehen nach Großbritannien.

Lichtblick: Höchstwahrscheinlich würden die Briten nur sehr geringe oder gar keine Zölle erheben. Bayerns Autobauer müssten dann für Fahrzeuge, die sie nach Großbritannien exportieren, also doch keine oder nur sehr geringe Zölle zahlen. Problem: Die EU ihrerseits könnte und dürfte nicht auf Zölle verzichten. Also müsste dann etwa BMW für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile, die es in britischen Werken fertigt, aber auf der anderen Seite des Kanals verkauft werden sollen, Zölle zahlen. Nicht an die Briten, sondern an die EU. (dpa/BK/H.M.)