Reisen nach dem Brexit
Das Brexit-Datum rückt näher. Am 29. März will Großbritannien die EU verlassen. Was ändert sich dann für Reisende? Welche Einschränkungen drohen? Welche Vorkehrungen müssen Reisende treffen? Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber gibt Auskunft.
Großbritannien

Reisen nach dem Brexit

Das Brexit-Datum rückt näher. Am 29. März will Großbritannien die EU verlassen. Was ändert sich dann für Reisende? Welche Einschränkungen drohen? Welche Vorkehrungen müssen Reisende treffen? Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber gibt Auskunft.

Noch ist nicht klar, ob Großbritannien ein Austrittsabkommen mit der EU unterzeichnet. Oder ob es doch noch einmal über den Verbleib in der Europäischen Union abstimmt. Ob es den Brexit verschiebt oder ob es ohne jede Vereinbarung die Europäische Union verlässt. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber fasst zusammen, was auf Reisen nach Großbritannien nach dem 29. März drohen könnte.

Einreisekontrollen: Ist mein Pass noch gültig?

Im Falle eines No-Deal-Brexit gelten für alle, die einen EU-Pass besitzen und nach Großbritannien reisen, strengere Regeln. Markus Ferber empfiehlt: „Der Pass sollte deshalb ab dem Ankunftsdatum noch sechs Monate gültig sein, ab dem Rückkehrdatum noch 3 Monate. Das gilt für Erwachsenen- und Kinderpässe.“

Einkaufen in Großbritannien: Was ändert sich?

Wenn Großbritannien kein Abkommen unterzeichnet, könnte in britischen Flughäfen Duty-free Shopping, also Einkaufen ohne Zollgebühren, Mehrwert- oder Verbrauchersteuern, wieder möglich werden. Darüber hinaus dürfte ein Austritt ohne Abkommen den Wert des Pfunds senken und damit das Einkaufen mit dem Euro lohnender machen. Markus Ferber mahnt aber zur Vorsicht beim Einkauf mit der Kreditkarte: „Bisher sind Zusatzgebühren durch EU-Gesetzgebung verboten, nach dem Brexit könnten sie erneut erhoben werden.“

Einführbeschränkungen: Was darf ich nach Großbritannien mitnehmen?

Auch die Einführbeschränkungen würden sich im Falle eines „No-Deal Brexit“ ändern: Gemäß den derzeit geltenden EU-Regeln können Verbraucher Waren für den persönlichen Gebrauch in uneingeschränkter Menge mitbringen. Das sind zum Beispiel 800 Zigaretten oder 10 Liter hochprozentiger Alkohol. „Im Falle eines harten Brexit dürften nur noch 200 Zigaretten und 1 Liter Alkohol von Deutschland nach Großbritannien eingeführt werden. Für Parfum gibt es keine Beschränkungen“, so Ferber.

Haustiere nach Großbritannien mitnehmen?

Der EU-Heimtierausweis hat mit einem „No-Deal Brexit“ ohne Abkommen keine Gültigkeit mehr. Stattdessen muss ein Tierarzt bescheinigen, dass das Tier gesund, geimpft und gechipt ist. Das muss spätestens drei Monate vor Reiseantritt geschehen. Ferber: „Wer zu Ostern mit seinem Hund nach London fliegen wollte, kann das bei einem ‚No-Deal Brexit’ wahrscheinlich nicht tun.“ Sollten Großbritannien und die EU sich doch auf ein gemeinsames Abkommen einigen, bleibt das Einreisen wie gehabt. „Wer unmittelbar um den 29. März mit seinem Tier nach Großbritannien reisen will, sollte sich überlegen, die Reise zu verschieben oder ohne Haustier-Begleitung zu reisen. In jedem Fall ist es ratsam, längere Wartezeiten einzuplanen.“

Roaming: in Großbritannien künftig wieder Gebühren?

Wer auf Urlaub in London mit einem Handy mit deutschem Vertrag nach Hause telefoniert, muss durch die EU-weite Abschaffung der Roaming-Gebühren derzeit keine zusätzlichen Gebühren zahlen. Ferber: „Aber durch den Brexit fallen diese Gebühren nun wieder an.“ Einige Mobilfunkanbieter haben angekündigt, die Gebühren trotzdem nicht zu erheben. „Wer nach Großbritannien reist, sollte sich bei seinem Mobilfunkanbieter informieren und im Zweifelsfall das Roaming deaktivieren, um teure Überraschungen zu verhindern“, rät der Europaabgeordnete.

Unterwegs mit dem Auto: Was ändert sich?

Bislang werden gültige nationale, internationale oder EU-Führscheine in Großbritannien anerkannt. Diese Regelung soll nach dem Brexit beibehalten werden. Der Führerschein gilt bis zum Ablaufdatum oder bis zum Erreichen des 70. Lebensjahres. „Um im Falle eines Unfalls keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen, sollten EU-Bürger die Grüne Versicherungskarte mit sich führen. So kann nachgewiesen werden, dass Versicherte in ihrem Heimatland eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Vorher genügte dafür das amtliche Kennzeichen“, so Ferber.

Die EU schützt Ihre Bürger

„Diese Details zeigen uns eines“, resümiert Ferber: „Einfach so in ein anderes Land reisen zu können, ohne Kontrollen, ohne Voruntersuchungen und langes Warten, mit Hund oder ohne − das ist die gelebte Europäische Gemeinschaft. Da stecken viele Verhandlungen, viel Arbeit, viel Vertrauen dahinter. Es ist traurig, dass Großbritannien diese Errungenschaften aufgibt.“