Patriotismus oder Störung des Mietfriedens? In Augsburg muss hierüber nicht mehr entschieden werden. Bild: MK-photo/Fotolia/fkn.
Fahnenstreit

Bayernfahne darf hängen bleiben

Ein kurioser Streit um eine an einem Balkon aufgehängte Bayernfahne beschäftigte die Richter am Augsburger Amtsgericht. Doch die mussten nun nicht einmal eine Entscheidung fällen, da der Vermieter die Klage kurz vor der Verhandlung zurückgezogen hat. Der Mieter wiederum feiert seinen Sieg auf ganz besondere Weise.

Der Streit um eine Bayernfahne in Augsburg ist kurz vor dem Prozess beigelegt worden. Die etwa 80 mal 150 Zentimeter große Rautenfahne darf weiter an einem Balkon wehen. Die Wohnungsgesellschaft und der Mieter haben sich außergerichtlich geeinigt. Entsprechende Medienberichte bestätigte am Dienstag die Augsburger Amtsgerichtssprecherin Manuela Pohl.

Der Mieter hatte sich stets geweigert, die Fahne abzunehmen. «Mein Mandant will den beendeten Streit mit Weißbier und Weißwurst unter seiner Fahne feiern», sagte sein Anwalt der «Bild»-Zeitung (Dienstag). Da der Vermieter die Klage zurückgezogen hat, findet die für diesen Mittwoch geplante Verhandlung nun nicht statt.

Bei dem Streit ging es um die Fassadengestaltung eines Hauses, die ein Mieter nicht ohne Genehmigung ändern darf. Oft landen deswegen am Balkon montierte Satellitenanlagen vor Gericht. (mit dpa-Material)