Verschaffen Sie sich Einblick in das Parteileben der CSU in ganz Bayern. (Foto: CSU)
CSU

Neues von der Basis

In Stuttgart trafen sich Juristen aus CSU und CDU zum "Juristischen Süddialog" und diskutierten aktuelle Themen. Derweil setzte sich der RCDS Bayern mit dem vom Bundestag verabschiedeten Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz auseinander.

Juristischer Süddialog in Stuttgart

Über 40 Juristen aus CDU und CSU trafen sich Ende Juli zum traditionellen Juristischen Süddialog im Sitzungssaal des Justizministeriums in Stuttgart. Der Vorsitzende des Landesarbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen der CDU Baden-Württemberg (LACDJ) , Alexander Ganter, betonte in seiner Begrüßung die lange vertrauensvolle Zusammenarbeit der beiden Arbeitskreise, die sich zuletzt vor zwei Jahren in Augsburg getroffen hatten. „Mit der politischen Einstellung unserer Mitglieder hätten wir keine Probleme, in der CSU aufgenommen zu werden“, so Ganter.

Auch Justizminister Guido Wolf hob die Zusammenarbeit mit seinem bayerischen Amtskollegen Winfried Bausback hervor. Die „B-Länder“, Bayern und Baden-Württemberg, hätten im Justizbereich fast identische Schnittmengen. Insbesondere im Bereich der Sicherheit sei man sich einig, dass der Staat personell und sachlich besser ausgestattet werden müsse. „Wir dürfen nicht länger hinter den Tätern zurückbleiben“, so Wolf.

Wir dürfen nicht länger hinter den Tätern zurückbleiben.

Guido Wolf, Justizminister Baden-Württembergs

Ihm sei es als erstem Justizminister in Baden-Württemberg gelungen, über 70 neue Stellen für die ordentliche Justiz zu schaffen. Weitere sollen folgen. Derzeit werde allerdings durch Klagen von Flüchtlingen die Verwaltungsgerichtsbarkeit von einer Prozessflut überrollt. Die Vollzugsanstalten seien im Bereich der Untersuchungshaft überfüllt. Die enorme Belastung der Bediensteten sei nicht länger hinnehmbar. Wolf will die Bedeutung der Justiz als dritte Gewalt wieder stärker in den Vordergrund rücken.

Weiter ging es im nahe gelegenen Landtag. Professor Bassam Tibi, ein Syrer aus Damaskus, der seit 55 Jahren in Deutschland lebt, stellte in seinem Vortrag „Die Türken in Deutschland“ zu Beginn fest, dass zwei Drittel der Deutsch-Türken nicht integriert seien. Integration sei dann gelungen, wenn eine Person sich nicht mehr in dem Milieu fremd fühlt, in dem sie lebt, so Tibi. Die Fremdheit könne nur durch Teilhabe an einer zivilgesellschaftlichen Identität des Gemeinwesens, in dem man lebt, überwunden werden.

Deutschland muss endlich erkennen, dass die Türken, die Erdogan gewählt haben, islamistisch orientiert sind.

Bassam Tibi

Dafür bedürfe es einer Leitkultur, um Neuankömmlingen Orientierung zu geben, ihnen zu helfen, die Welt zu verstehen, in der sie sich befinden. Gleichzeitig sollte die Leitkultur großzügig genug sein, um das Neue der Zugezogenen zu akzeptieren. Daran fehle es in Deutschland. Die Muslime lebten faktisch in ihren Parallelgesellschaften. Aufgrund der fehlenden Integration orientierten sich viele Türken an der Politik des Herkunftslandes und konsumierten türkische Medien. In der Türkei seien alle Bestrebungen, sich in einem modernen, säkularen Staat gegenüber dem Westen zu öffnen, ausgelöscht worden. Die AKP sei eine islamistische Partei, die die Türkei zu einem islamistischen Staat umfunktioniere. Deutschland müsse endlich erkennen, dass die Türken, die Erdogan gewählt haben, islamistisch orientiert seien. Auch die westliche Kultur in Deutschland sei akut gefährdet.

Noch am selben Wochenende verabschiedeten die Mitglieder des LACDJ eine Pressemitteilung, in der sie sich gegen eine weitere staatliche Finanzierung der Ditib-Moscheevereine aussprachen. Die Politik müsse endlich dem von zahlreichen Moscheen ausgehenden antisemitischen, antiamerikanischen und antiwestlichen Gedankengut Einhalt gebieten:

CDU-Juristen fordern: Keine Förderung integrationsfeindlicher Bewegungen – nie wieder Judenhass

Antisemitisch, antiamerikanisch und antiwestlich. So wird zunehmend die Einstellung jugendlicher Koranschüler beschrieben. So weit ist es gekommen: In einigen Gegenden Deutschlands sollte man sich nicht als Jude zu erkennen geben, warnte jüngst der Vorsitzende des Zentralrats der Juden. Dabei spielen die von der Türkei gelenkten Ditib-Gemeinden eine entscheidende Rolle. Dennoch unterstützt das von der SPD geführte Bundesfamilienministerium Projekte von Ditib mit Steuergeldern in Höhe von mehreren Millionen Euro allein in diesem Jahr. Der Landesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen der CDU Baden-Württemberg (LACDJ) fordert eine sofortige Einstellung aller Zahlungen für Ditib-Projekte und an türkische Kultur- oder Moscheevereine, die mit Ditib zusammenarbeiten: „Es darf kein deutsches Steuergeld an diese Organisation fließen, die aktiv gegen die Integration arbeitet und unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung untergräbt“, so der Landesvorsitzende Alexander Ganter. Ein krasses Fehlsignal sei in diesem Zusammenhang das vom Bundesaußenminister veröffentlichte Schreiben an die Türken in Deutschland. Ein solches Schreiben, noch dazu in Türkisch, ist ein Beitrag zur Stärkung von Parallelgesellschaften und eine Ermutigung für Integrationsverweigerer. Erforderlich ist es stattdessen, auf allen Ebenen von Staat und Gesellschaft den Vorrang der geltenden Gesetze gegenüber muslimisch motivierten Forderungen nach Sonderrechten konsequent und wehrhaft durchzusetzen.

RCDS Bayern begrüßt neues Urheberrechts-Gesetz

Moritz Möller, Landesvorsitzender des RCDS in Bayern, begrüßt das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UhrWissG). „Durch dieses Gesetz werden die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium verbessert und unnötige Bürokratie wird abgebaut“, so Möller. Nun könnten 15 Prozent eines Werkes für die Lehre digital zur Verfügung gestellt werden. Die Novelle ermögliche elektronische Semesterapparate und Lehr-Management-Systeme ohne aufwändige Einzelerfassung und dass stark nachgefragte Bücher an Bibliotheksterminals zugänglich gemacht werden können. Durch das jetzt verabschiedete Gesetz sei nun endlich von den kleinteiligen, uneindeutigen und zum Teil widersprüchlichen Regungen der §§ 52 a, 52 b, 53 a UrhG Abstand genommen worden, so Möller. Dennoch sei die Begrenzung des Gesetzes auf fünf Jahre nicht zielführend und problematisch, denn die Studenten und Lehrenden benötigen Verlässlichkeit und Rechtssicherheit, so Möller. „Im Urheberrecht müssen auch und gerade die Belange der Studenten im Blick gehalten werden, denn es geht letztlich um Bildungspotenziale der jungen Generation, die nicht den finanziellen Interessen von Interessenverbänden oder Verwertungsgesellschaften geopfert werden dürfen.“ Das neue Gesetz greift erst zum 1. März 2018, allerdings läuft die momentane Vereinbarung zwischen den Hochschulen und der VG Wort zum 1. Oktober 2017 aus. „Hier muss noch eine Übergangslösung geschaffen werden, die vor allem die Bedürfnisse der Studenten im Blick hat“, sagte der Landesvorsitzender abschließend.