Bayerns Bildungsminister Ludwig Spaenle (l.) und der Präsident des Bayerischen Musikrats, Thomas Goppel (r.), freuen sich über die vereinbarte verstärkte Zusammenarbeit zugunsten der musikalischen Förderung von Bayerns Schülerinnen und Schüler. (Foto: StMBW)
Kooperationsvereinbarung

„Ein Kulturgut von unschätzbarem Wert“

Bayerns Bildungsminister Ludwig Spaenle, MdL, und der Präsident des Bayerischen Musikrats, Thomas Goppel, MdL, unterzeichneten in München eine Vereinbarung zur vertieften Zusammenarbeit zwischen Bildungsministerium und Musikrat. „Musik ist ein Kulturgut von unschätzbarem Wert, gerade auch für unsere Schülerinnen und Schüler“, betonte hierzu Spaenle.

Gemeinsames Musizieren und die individuelle Beschäftigung mit Musik kann mannigfache Effekte entfalten, die sich positiv auf die persönliche Entwicklung der jungen Menschen auswirken – es sei beispielsweise nur an die Förderung sozialer Kompetenzen wie Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie das Training von Konzentrationsfähigkeit und Durchhaltevermögen gedacht.

Ludwig Spaenle

Das sagte Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU), MdL, anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung zur vertieften Zusammenarbeit von Bildungsministerium mit dem Bayerischen Musikrat. Und, so Spaenle: „Musik ist ein Kulturgut von unschätzbarem Wert, gerade auch für unsere Schülerinnen und Schüler.“ Deshalb freue er sich sehr, so der Bildungspolitiker, „dass die Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Musikrat vertieft wird, um den Schülerinnen und Schülern den Zugang zu einer möglichst breiten Palette an musischen Angeboten zu ermöglichen“.

Freude über Zusammenarbeit auf beiden Seiten

Auch der Präsident des Bayerischen Musikrats, MdL und Staatssekretär a.D. Thomas Goppel (CSU), zeigte sich erfreut über die Unterzeichnung über eine weitere, vertiefte Zusammenarbeit:

Der Bayerische Musikrat und seine Mitglieder sind glücklich, dass sich diese erneute Vereinbarung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst der Musik im Schul-, aber auch allgemeinen Kulturalltag des Freistaates nun bewähren wird. Wir setzen im Freistaat so viel auf Selbstinitiative und ihre Spielformen wie nirgends sonst, können das aber nur, weil wir auf allen Feldern mit einer ergebnisoffenen Kooperation zwischen Staat und Freiwilligkeit oder, wie es auch in unserem Musikerdeutsch heißt, „Pflicht und Kür“ rechnen können. Die neue Unterschrift besiegelt das für weitere Jahre.

Thomas Goppel

Vereinbarung geht auf das Jahr 2005 zurück

Die Vereinbarung ist laut Kultusministerium die Novellierung einer im Jahre 2005 geschlossenen Übereinkunft und bezieht alle unter dem Dachverband des Bayerischen Musikrats organisierten Verbände und Organisationen mit ein.

Schwerpunkte der neuen Vereinbarung sind nach Angaben des Ministeriums eine noch engere Kooperation bei der Umsetzung des musikalischen Bildungsauftrags in der elementaren musikalischen Bildung und Erziehung, im Vokal- und Instrumentalunterricht, im Ensemble-Spiel und bei der Vorbereitung auf ein Musikstudium sowie der Durchführung gemeinsamer Projekte wie Konzerte oder Musiktheater.

Einen weiteren wesentlichen Aspekt stellt die Zusammenarbeit im Ganztagsbereich dar; dabei gehe es, so das Ministerium, insbesondere darum, musische Angebote leichter in den schulischen Ganztag einzubinden sowie Arbeitshilfen und -materialien für externe Partner gemeinsam zu veröffentlichen. Auch projektbezogene Fortbildungen für das musikpädagogische Fachpersonal sollen im Fokus stehen.

Kooperation bereits mit Sozialministerium

Bereits Ende letzten Jahres unterzeichneten Bayerns Familien- und Sozialministerin Emilia Müller und Musikrat-Präsident Goppel eine Kooperationsvereinbarung (BK berichtete). Gegenstand der Vereinbarung war vor allem die Stärkung der musikalischen Bildung in Kitas – ein Ziel, das nach den Vorstellungen Müllers durch eine noch engere Zusammenarbeit mit dem Musikrat erreicht werden sollte.

Denn Musik sei ein zentrales Thema im bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen, hatte damals die Ministerin betont. Deswegen hatte das Ministerium die Kitas gleichzeitig dazu aufrufen, noch enger mit Vereinen, Verbänden und Mitgliedsinstitutionen des Musikrats zusammenarbeiten.

Begleitet werden sollte nach dem Willen beider Vertragsparteien das Vorhaben in der Praxis von einem ständigen Arbeitskreis, dem Vertreterinnen und Vertreter der beiden Vertragsparteien sowie früh- und musikpädagogische Experten angehören.

 

(StMBW/dia)