Konzertsäle wie die Meistersingerhalle in Nürnberg, die dringend sanierungsbedürftig ist und daher neu gebaut werden wird, dürften sich über die Nachricht aus dem bayerischen Finanzministerium freuen. (Foto: imago / Volker Preußer)
Theater- und Konzertsäle

Finanzspritze für Baumaßnahmen

Bayerns sanierungsbedürftige, um- oder neubaufreudige Theater- und Konzerthäuser dürfen sich freuen: Der staatliche Förderrahmen für kommunale Theater- und Konzertsaalbauten wird erhöht. Das teilte Bayerns Finanzminister Markus Söder mit.

Die kommunale Bauförderung soll auch und vor allem der bayerischen Kulturlandschaft zugute kommen. Deshalb werde der staatliche Förderrahmen für kommunale Theater- und Konzertsaalbauten erhöht, wie Bayerns Finanz- und Heimatminister Markus Söder nun bekannt geben konnte. Das heiße für alle Beteiligten, so Söder:

Die Kommunen werden bei dringlichen Baumaßnahmen spürbar finanziell entlastet. Die Qualität kommunaler Theater und Konzertsaalbauten wird gesichert. Die Staatsregierung leistet so einen wesentlichen Beitrag für die vielfältige Kulturlandschaft im gesamten Freistaat.

Markus Söder

Orientierung an Schul- und Kita-Bauten

Generell werden Bauinvestitionen an kommunalen Theater- und Konzertsaalbauten im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs  gefördert. Die Renovierung von kommunalen Theatern und Konzertsälen stellt die Kommunen jedoch angesichts hoher Kosten vor große Herausforderungen. Denn die Sanierungen sind oftmals sehr aufwändig. Deshalb hat das Finanzministerium mit Genehmigung der Staatsregierung nun die Fördersätze sowie den Förderrahmen an die Konditionen für kommunale Schulbauten und Kindertageseinrichtungen angeglichen.

Der Fördersatz-Orientierungswert für Kommunen mit landesdurchschnittlichen Finanzdaten wird damit laut Finanzministerium von 25 auf 40 Prozent, die Förderobergrenze von bislang 60 Prozent auf 80 Prozent angehoben. Bei finanzschwachen, von der demografischen Entwicklung besonders negativ belasteten Kommunen könnten in begründeten Einzelfällen sogar Fördersätze bis zu 90 Prozent festgesetzt werden. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2015 und sei „ein weiterer Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern“, wie Söder betonte.