Das Dokumentationszentrum auf dem ehemaligen Nürnberger Reichsparteitagsgelände ist heute für Besucher ein Ort des Erinnerns und Gedenkens. (Foto: imago / epd)
Stadt Nürnberg

Lobenswerter Umgang mit NS-Erbe

Beim Erinnerungsakt anlässlich der Bekanntgabe der „Nürnberger Gesetze“ vor 80 Jahren würdigte Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) die Stadt Nürnberg für ihre hoch sensible Auseinandersetzung mit ihrem NS-Erbe. Nürnberg mit seinen an das NS-Unrechtsregime erinnernden Prunkbauten sei hier vorbildlich, so der Minister.

Die Stadt Nürnberg habe einen „fachlich höchst begründeten und hoch sensiblen Umgang mit dem Erbe der Jahre von 1933 bis 1945“. Das bescheinigte Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle der Stadt bei ihrem Erinnerungsakt anlässlich der Bekanntgabe der „Nürnberger Gesetze“ vor genau 80 Jahren auf dem damaligen Reichsparteitagsgelände. Als Beispiele nannte der Minister das dortige Dokumentationszentrum für die Zeit vor dem Krieg sowie die Dauerausstellung über die „Nürnberger Prozesse“ für die Zeit nach dem Krieg. Heute seien dies erfolgreich umfunktionierte Orte, an denen die Menschen authentisch über die deutsche Zeitgeschichte informiert würden. Noch vor 80 Jahren, am 15. September 1935, war auf dem Reichsparteitagsgelände ein dunkles Kapitel der deutschen Geschichte geschrieben worden.

1935 und 1945 als geschichtliche Zäsuren

Das Jahr 1935 und das Jahr 1945 stellte Spaenle in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Mit den „Nürnberger Gesetzen“ und den „Nürnberger Prozessen“ seien beide Jahre zwei völlig verschiedene, aber historisch gleichermaßen bedeutsame Termine gewesen, die beide in Nürnberg stattgefunden und für einen  grundlegenden Wandel der Gesellschaft gesorgt hätten:

1935 waren auf dem vermeintlichen „Reichsparteitag der Freiheit“ die „Nürnberger Gesetze“ verkündet worden. Die „Nürnberger Gesetze“ gehörten, wie der Historiker Spaenle ausführte, in die Reihe der vielfältigen und immer weiter reichenden Maßnahmen des NS-Regimes, um die Menschen jüdischen Glaubens zunächst systematisch auszugrenzen und schließlich zu deportieren und ermorden. Die Maßnahmen hätten, so Spaenle, ihre Vorläufer beziehungsweise gesellschaftlichen Folgen bereits 1933 gezeitigt, wie etwa beim Streichen der jüdischen Frauen und Männer aus der Mitgliederliste des FC Nürnberg drei Monate nach der „Machtergreifung“ der Nazis.

Die „Nürnberger Prozesse“ dagegen bildeten laut Spaenle den Schlussstrich unter die menschenverachtende und barbarische Unterdrückung. Die „Nürnberger Prozesse“ gegen die Hauptkriegsverbrecher begannen im November 1945 im Justizpalast. Dort seien die Hauptkriegsverbrecher, die Akteure des Unrechts von 1935 sowie des NS-Terrors allgemein, von den Alliierten zur Rechenschaft gezogen worden, erläuterte Spaenle.

Vorbildliche Erinnerungsarbeit Nürnbergs

Diese beiden geschichtlichen Zäsuren würden zwangsläufig immer mit Nürnberg in Verbindung gebracht werden und so der Stadt „auferlegt“ sein. Umso mehr bestärkte Spaenle die Stadt Nürnberg darin, ihren eingeschlagenen Weg der Erinnerungsarbeit und der historisch-politischen Bildung fortzusetzen:

Ich bin der Stadt Nürnberg sehr dankbar, dass sie so außerordentlich viel für die Bildung und Erziehung unserer jungen Menschen zu mündigen Staatsbürgern leistet.

Ludwig Spaenle