Gurlitt-Sammlung darf in die Schweiz gehen
Das Oberlandesgericht München hat das Testament des Kunsterben Cornelius Gurlitt für rechtmäßig erklärt. Damit darf die wertvolle Sammlung an das Kunstmuseum in Bern gehen. Verwandte Gurlitts hatten seinen letzten Willen angefochten.
Kunstfund

Gurlitt-Sammlung darf in die Schweiz gehen

Das Oberlandesgericht München hat das Testament des Kunsterben Cornelius Gurlitt für rechtmäßig erklärt. Damit darf die wertvolle Sammlung an das Kunstmuseum in Bern gehen. Verwandte Gurlitts hatten seinen letzten Willen angefochten.

Das Testament des umstrittenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München gültig. Damit kann die millionenschwere Kunstsammlung an das Kunstmuseum Bern gehen, wie das OLG am Donnerstag mitteilte. Das Gericht ließ die Revision nicht zu. Das Erbscheinverfahren ist damit abgeschlossen. „Weg frei für das Kunstmuseum Bern“, heißt es in der Gerichtsmitteilung. „Dem im Testament als Alleinerbe eingesetzten Kunstmuseum Bern wurde der Erbschein zu Recht erteilt.“

1500 Kunstwerke sichergestellt

Der 2014 im Alter von 81 Jahren verstorbene Gurlitt, in dessen Schwabinger Wohnung und Salzburger Haus mehr als 1500 Kunstwerke gefunden wurden, hatte seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Seine Cousine Uta Werner aber zweifelte das Testament an und erhob selbst Anspruch auf die Sammlung. Sie gab an, dass Gurlitt nicht in der geistigen Verfassung gewesen sei, ein Testament zu machen. Das Gericht widersprach dieser Auffassung. „Eine Testierunfähigkeit des Herrn Gurlitt zum maßgeblichen Zeitpunkt der Abfassung des Testaments“ sei, so der Senat, nicht festzustellen.

Gericht glaubt nicht an Demenz

Uta Werner hatte argumentiert, Gurlitt sei in der Vorstellung gefangen gewesen, er müsse seine Bilder vor den Nazis retten, von denen er sich immer noch bedroht gefühlt hätte. „Dass er den einzigen Weg dazu in der Schweiz sah, ist unzweifelhaft Ausdruck dieser traurigen Verwirrung“, sagte Werner. Sie hatte stets erklärt, die Sammlung an deutsche Museen geben zu wollen.

Es ist gut, dass wir alle nun Klarheit haben, wer das Erbe von Cornelius Gurlitt antritt.

Monika Grütters, CDU, Kulturstaatsministerin

Seine Entscheidung gründet das Gericht auf das Gutachten eines Sachverständigen, der neben Briefen Gurlitts und Briefen an ihn auch Zugriff auf ärztliche Unterlagen hatte. Den Ausführungen der von Werner bestellten Gutachter, die Gurlitt einen Wahn und eine mittelschwere Demenz bescheinigten, folgte das Gericht nicht.

Bern und Bonn planen eine Ausstellung

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüßte das Urteil. „Es ist gut, dass wir alle nun Klarheit haben, wer das Erbe von Cornelius Gurlitt antritt“, sagte sie. „Diese Entscheidung hilft uns, die Aufklärung des Kunstfundes zügig und transparent fortzusetzen.“ Mit dem Urteil sei auch endlich der Weg frei für die geplante gemeinsame Ausstellung des Kunstmuseums Bern und der Bundeskunsthalle in Bonn im kommenden Jahr.

Der spektakuläre Kunstfund in Gurlitts Schwabinger Wohnung hatte 2013 weltweit Aufsehen erregt und eine hitzige Debatte über den Umgang mit von den Nationalsozialisten geraubten Kunstwerken in Deutschland entfacht.

100 Bilder sind Raubkunst

Damals wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft schon 2012 rund 1280 Kunstwerke in Gurlitts Münchner Wohnung beschlagnahmt hatte. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte die Durchsuchung damals im Zuge eines Steuerverfahrens gegen Gurlitt angeordnet. Zwei Jahre später tauchten weitere 238 Gemälde in seinem verwahrlosten Haus in Salzburg auf. Fast 100 Bilder aus der umstrittenen Gurlitt-Sammlung haben Experten des Projektes „Provenienzrecherche Gurlitt“ inzwischen mehr oder weniger sicher als Raubkunst identifiziert, darunter Kunst von Henri de Toulouse-Lautrec, Max Liebermann, Edvard Munch und eine Rembrandt-Grafik.

Das Expertenteam hatte in einem halben Jahr mehr als 500 Werke aus der umstrittenen Sammlung untersucht – und in 91 Fällen einen Raubkunst-Verdacht erhärtet. Zuvor hatte die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ binnen eines Jahres 11 Fälle lückenlos geklärt; bei 5 Werken hatte sie dabei eindeutig NS-Unrecht nachgewiesen. Auch wenn das Verfahren um den Erbschein nun abgeschlossen ist, kann Uta Werner nach Gerichtsangaben noch einen Zivilprozess gegen das Kunstmuseum Bern anstreben.

(dpa/TR)