Die bayerische Staatsregierung bringt die größte Reform der Bayerischen Bauordnung seit 2008 auf den Weg. Um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum in Bayern zu vergrößern, will sie das Bauen deutlich entbürokratisieren. Ziel ist es, schneller, einfacher und nachhaltiger bauen zu können. Dafür soll in 15 bayerischen Landratsämtern testweise eine „digitale Baugenehmigung“ starten. Damit können Planer ihren Bauantrag dann in den Pilotlandkreisen komfortabel vom Computer aus einreichen. Die fraglichen Landkreise sind: Aichach-Friedberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Cham, Deggendorf, Ebersberg, Hof, Kronach, Miltenberg, Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Neustadt a. d. Waldnaab, Nürnberger Land, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Rhön-Grabfeld, Straubing-Bogen und Traunstein.
Nach drei Monaten: genehmigt
Zudem soll die Einführung einer Genehmigungsfiktion die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Baugenehmigungen für Wohngebäude sollen in Zukunft spätestens drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen automatisch als genehmigt gelten. Einfacher und schneller wird es außerdem für Bauherren, die sich entscheiden, seriell zu bauen. Dafür wird es in Zukunft eine Typengenehmigung geben.
Eigentümern von nicht ausgebauten Dachgeschossen wird das Ausbauen und Aufstocken außerdem erleichtert. So benötigen Bauherren, die neuen Wohnraum in einem bisher nicht ausgebauten Dachgeschoss schaffen, künftig in vielen Fällen keine Genehmigung mehr. Holz soll darüber hinaus als Klima-Baustoff fungieren. Als nachwachsender Rohstoff soll es künftig in allen Gebäudeklassen als Baustoff eingesetzt werden können – auch beim Geschosswohnungsbau bis zu sechs Stockwerken.
Spielplätze für die ganze Gemeinde
Die Spielplatzpflicht wird zudem flexibilisiert. Dadurch können Kommunen künftig passgenauer Bedarf und Ausstattung von Spielplätzen zu Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen steuern. Statt der Errichtung kleinerer Spielplätze durch einzelne Bauherren sollen Kommunen mit eigenen Satzungen auf öffentlichen Grundstücken größere Quartiers-Spielplätze ausweisen und errichten können.
Neben den Neuregelungen im Baurecht will die Staatsregierung auch ihren Kurs zu sparsamer Flächennutzung bei Siedlungs- und Verkehrsvorhaben fortsetzen. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes soll die Richtgröße von fünf Hektar pro Tag für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen eingeführt werden, die schrittweise bis 2030 angestrebt wird.
Flächensparmanager in Aktion
Seit Beginn der Flächensparoffensive des Freistaats wurden bereits in allen Regierungsbezirken Flächensparmanager für einen sparsameren Umgang mit Flächen eingesetzt. Der tatsächliche Flächenbedarf bei Bauleitplanungen wird kritischer geprüft und das Anbindegebot im Landesentwicklungsprogramm evaluiert. Ferner wurden Regionalkonferenzen zur Information, Sensibilisierung und Vermittlung guter Beispiele aus der Praxis in unterschiedlichen Planungsregionen durchgeführt. Die Maßnahmen der Staatsregierung zum Flächensparen werden ressortübergreifend weiter verstärkt und fortgesetzt.
(BK)