Bayerns neuer Staatsminister der Justiz: Georg Eisenreich. (Foto: Imago/Sven Simon)
Justiz

Bayern setzt besseren Opferschutz durch

Opfer von sexuellen Übergriffen sollen künftig effektiver geschützt werden. Auf ihrer Herbstkonferenz folgten die Justizminister dabei Initiativen aus Bayern. Beschlossen wurden auch Maßnahmen zu einer besseren Bekämpfung von Zwangsprostitution.

Auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin haben die Justizminister der Länder und des Bundes vereinbart, Opfer von sexuellen Übergriffen und Nachstellungen besser zu schützen. Auf Vorschlag Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz dafür ausgesprochen, die sexuelle Selbstbestimmung in den Anwendungsbereich des Gewaltschutzgesetzes aufzunehmen. Damit kann bereits nach einer ersten sexuellen Belästigung etwa ein gerichtliches Kontaktverbot beantragt werden. „Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger effektiv vor Straftaten zu schützen. Es darf daher einem Opfer nicht zugemutet werden, erst einen weiteren Vorfall abzuwarten“, erklärt dazu Bayerns neuer Justizminister Georg Eisenreich.

Härtere Strafen bei Verstößen gegen Kontaktverbot

Auch der Strafrahmen bei Gewaltschutzverstößen soll wie von Bayern gefordert erhöht werden. Eisenreich dazu: „Ein Verstoß gegen ein gerichtlich vollstreckbares Kontaktverbot nach einer Gewalttat ist nicht vergleichbar mit einem einfachen Hausfriedensbruch. Deshalb freue ich mich, dass unsere Forderung nach einer Anhebung des Strafrahmens heute eine Mehrheit gefunden hat.“

Egal ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit – Geld, das durch einen Rechtsverstoß erlangt wurde, soll auch den Geschädigten zustehen können.

Georg Eisenreich, bayerischer Justizminister

Ebenfalls auf Initiative Bayerns haben sich die Justizminister dafür ausgesprochen, dass Unternehmensgeldbußen künftig auch den Geschädigten zugutekommen können. „Der Diesel-Skandal hat es noch einmal deutlich vor Augen geführt: Wir brauchen im Ordnungswidrigkeitenrecht die gleichen Möglichkeiten wie im Strafrecht, unlautere Gewinne auch den Geschädigten zukommen zu lassen“, sagt Justizminister Eisenreich. „Wichtig ist auch hier ein möglichst unkomplizierter Weg der Schadenswiedergutmachung“, so Eisenreich weiter. „Egal ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit – Geld, das durch einen Rechtsverstoß erlangt wurde, soll auch den Geschädigten zustehen können.“ Derzeit fließen Bußgelder in voller Höhe dem allgemeinen Staatshaushalt zu.

Mehr Möglichkeiten für Ermittler

Darüber hinaus hat sich die Justizministerkonferenz ebenfalls auf bayerischen Vorschlag für Maßnahmen zu einer effektiveren strafrechtlichen Bekämpfung der Zwangsprostitution ausgesprochen. Dazu zählt insbesondere der Einsatz von Telekommunikationsüberwachung bei der Ermittlung und Verfolgung der Zuhälterei. „Gerade in einem Milieu, in dem Opfer es häufig nicht wagen, gegen die Täter auszusagen, brauchen wir ein schlagkräftiges Instrumentarium für unsere Ermittler“, so Bayerns Justizminister Eisenreich. „Hinter Zuhälterei verbirgt sich häufig nichts anderes als organisierte Kriminalität. Und der können wir nur mit entsprechenden Ermittlungsbefugnissen die Stirn bieten.“