Steht vor einem unangenehmen Prozess: Regensburgs Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD). (Foto: dpa/Armin Weigel)
Spendenaffäre

Strafprozess gegen Wolbergs

Regensburgs suspendierter Rathauschef Joachim Wolbergs muss vor Gericht. Die Wirtschaftsstrafkammer hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen - jedoch in abgeschwächter Form. Der Hauptvorwurf der Bestechlichkeit fällt weg.

In der Regensburger Parteispendenaffäre kommt es zum Strafprozess: Der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss sich wegen Vorteilsannahme vor Gericht verantworten – nicht aber wegen Bestechlichkeit. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den SPD-Politiker zugelassen – allerdings in entsprechend geänderter Form, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Wolbergs muss sich zudem wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Die Anklagevorwürfe der Bestechlichkeit sowie der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen erachtete die Kammer dagegen „als zumindest derzeit nicht haltbar“.

Insgesamt vier Angeklagte

Mit Wolbergs sind der Bauunternehmer Volker Tretzel, ein früherer Mitarbeiter des Unternehmers sowie der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD im Regensburger Stadtrat, Norbert Hartl, angeklagt. Die bereits außer Vollzug gesetzten Haftbefehle wurden aufgehoben. Wann der Prozess beginnt, hat das Gericht zunächst nicht mitgeteilt.

Peter Witting, der Anwalt Wolbergs‘, zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden: Der Beschluss des Landgerichtes offenbare „eine gründliche und umfassende Prüfung der von der Staatsanwaltschaft in Verfolgung einer erkennbar einseitigen Arbeitshypothese vorgelegten Anklage“. Gerade die nun von der Wirtschaftsstrafkammer nicht als gegeben erachteten und von Wolbergs zurückgewiesenen Vorwürfe der Bestechlichkeit und der pflichtwidrigen Diensthandlungen seien Auslöser für die „traumatisierende“ Inhaftierung und seine vorläufige Dienstenthebung gewesen.

Zum Vorwurf der Vorteilsannahme sagte Witting, die Verteidigung sei überzeugt, „dass sich am Ende eines solchen Verfahrens auch dieser Vorwurf als unbegründet erweisen wird“.

Wolbergs Version

Wolbergs sagte zum Wegfall des Vorwurfs der Bestechlichkeit: „Das bedeutet mir sehr viel.“ Er habe immer darum gekämpft, rehabilitiert zu werden und Bestechlichkeit sei der schlimmste Vorwurf gewesen. Die Hauptverhandlung gebe ihm die Gelegenheit, ausführlich und öffentlich „meine Version der Dinge – die nicht richtig sein muss, aber das ist meine Version der Dinge, meine Wahrheit – darzustellen“. Das sei er den Regensburger Bürgern schuldig.

Auch Florian Ufer, der Anwalt des Bauunternehmers Tretzel, teilte mit, man gehe davon aus, dass der Vorwurf der Vorteilsgewährung gegen seinen Mandanten am Ende des Prozesses ausgeräumt sein werde. Die Wirtschaftsstrafkammer sehe keinen hinreichenden Verdacht, dass sich der Unternehmer wegen Bestechung oder wettbewerbsbeschränkender Absprachen strafbar gemacht habe, betonte Ufer.

Ich habe die Gelegenheit, meine Version der Dinge – die nicht richtig sein muss, aber das ist meine Version der Dinge, meine Wahrheit – darzustellen.

Joachim Wolbergs, Ex-OB Regensburg

Regensburgs Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD), die Wolbergs zurzeit vertritt, sagte: „Ich persönlich bin erleichtert und auch für die Stadtverwaltung ist es eine Erleichterung, dass der am schwersten wiegende Vorwurf – nämlich der Bestechlichkeit – gefallen ist.“ Es sei gut, dass nun Bewegung in das Verfahren gekommen sei. Die Stadt habe bislang unter der Affäre nicht gelitten.

Strittige Parteispenden

Die Anklagebehörde hatte dem suspendierten Regensburger Rathauschef ursprünglich vorgeworfen, den Unternehmer bei der Vergabe eines früheren Kasernenareals im Oktober 2014 rechtswidrig bevorzugt zu haben. Diesen Vorwurf hat das Landgericht nicht bestätigt. Bei dem Verstoß gegen das Parteiengesetz geht es um eine Spende von Tretzel an die Regensburger SPD, der er von September 2011 bis März 2016 rund 475.000 Euro zukommen ließ. Um die Herkunft des Geldes zu verschleiern und die Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro nach dem Parteiengesetz zu unterschreiten, sei das Geld in 48 Einzelbeträgen zu je 9900 Euro über Strohmänner an die Partei geflossen. Wolbergs wies die Vorwürfe gegen ihn stets zurück. Er war am 18. Januar 2017 verhaftet worden und kam zunächst in Untersuchungshaft. Das Landgericht Regensburg setzte den Haftbefehl am 28. Februar 2017 außer Vollzug, verhängte gegen Wolbergs jedoch mehrere Kontaktverbote.

Bei der Staatsanwaltschaft laufen im Zusammenhang mit der Parteispendenaffäre zudem mehrere Ermittlungsverfahren gegen weitere Beschuldigte, unter anderem gegen den früheren Oberbürgermeister Hans Schaidinger (CSU) und zwei weitere Bauunternehmer. Im Januar gab es eine erneute Razzia bei Schaidinger und im Februar durchsuchten Fahnder im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den Stadtrat und früheren OB-Kandidaten Christian Schlegl (CSU) das Büro des CSU-Kreisverbandes Regensburg-Stadt sowie Schlegls Wohnräume. Hintergrund sind angeblich auffällige Spenden im Kommunalwahlkampf in den Jahren 2013 und 2014.

(dpa)