Madrid droht
Spaniens Ministerpräsident Rajoy hat die Regionalregierung von Katalonien aufgefordert, die Verfassungsordnung zu respektieren. Sonst drohen Zwangsmaßnahmen. EVP-Fraktionschef Manfred Weber rät zum Dialog auf der Grundlage der spanischen Verfassung.
Katalonien

Madrid droht

Spaniens Ministerpräsident Rajoy hat die Regionalregierung von Katalonien aufgefordert, die Verfassungsordnung zu respektieren. Sonst drohen Zwangsmaßnahmen. EVP-Fraktionschef Manfred Weber rät zum Dialog auf der Grundlage der spanischen Verfassung.

Kataloniens Regionalpräsident Carles Puigdemont habe „sich verzockt“, analysiert im Kurzinterview mit dem Bayerischen Rundfunk Manfred Weber, CSU-Vize und Fraktionschef der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament in Straßburg. Puigdemont, so Weber, habe nicht damit gerechnet, „dass die Wirtschaft Barcelona und Katalonien verlässt, dass viele Katalanen aufgestanden sind und für die Einheit Spaniens demonstriert haben“. Puigdemont stehe nun vor einem „gespaltenen Land“. Mit seiner uneindeutigen Rede vor dem Parlament in Barcelona am Dienstagabend habe Puigdemont versucht, „die absolute Spaltung seiner eigenen Region Katalonien zu vermeiden“.

Unabhängigkeit vertagt

Puigdemont hatte am Dienstagabend vor dem Regionalparlament in Barcelona die Ausrufung der Unabhängigkeit von Spanien angekündigt: „Mit den Ergebnissen des Referendums vom 1. Oktober hat sich Katalonien das Recht erworben, ein unabhängiger Staat zu werden.“ Allerdings legte Puigdemont den Abspaltungsprozess „für einige Wochen“ auf Eis, um einen Dialog mit der Zentralregierung zu ermöglichen.

Mit den Ergebnissen des Referendums vom 1. Oktober hat sich Katalonien das Recht erworben, ein unabhängiger Staat zu werden.

Carles Puigdemont, Kataloniens Regionalpräsident

Jetzt rätselt Spanien, welchen Plan der 54-Jährige mit seinen Aussagen verfolgte. Beobachter glauben, es handele sich um ein Katz- und Maus-Spiel, in dem Puigdemont vor allem Zeit gewinnen wollte. Regierungskreise in Madrid hatten kurz nach der Rede erklärt, Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy betrachte die Worte Puigdemonts als einseitige Unabhängigkeitserklärung.

Entmachtung droht

Tags darauf hat Rajoy auch den Druck auf die Separatisten erhöht. Am Mittwoch forderte er Kataloniens Regionalregierung offiziell auf, die verfassungsmäßige Ordnung zu respektieren. Diese Mahnung gilt als Vorstufe für die Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung, wonach die Zentralregierung eine Regionalregierung entmachten kann, wenn diese die Verfassung missachtet. Damit würde Madrid Neuland betreten.

Rajoy forderte den katalanischen Regierungschef auf, er solle genau erklären, ob er mit seinen unverständlichen Aussagen am Dienstag vor dem Regionalparlament die einseitige Unabhängigkeit ausgerufen habe oder nicht. „Von der Antwort des Chefs der Regionalregierung wird abhängen, welche Entscheidungen die Regierung (in Madrid) in den nächsten Tagen treffen wird“, warnte Rajoy.

Von der Antwort des Chefs der Regionalregierung wird abhängen, welche Entscheidungen die Regierung in den nächsten Tagen treffen wird.

Mariano Rajoy, Spaniens Ministerpräsident

Puigdemont habe die Chance „zur Legalität zurückzukehren“ und habe jetzt „die Zukunft Kataloniens“ in den Händen, so Spaniens Regierungschef. Wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, wäre vorgesehen, dass Rajoy den Senat einschaltet, in dem seine konservative Volkspartei PP über eine absolute Mehrheit verfügt. Der Senat würde Zwangsmaßnahmen nach Artikel 155 aller Voraussicht nach billigen.

Welche Maßnahmen konkret ergriffen werden können, ist allerdings ebenso wenig festgelegt wie ein genauer Zeitrahmen. Madrid könnte aber den katalanischen Behörden „Anweisungen“ geben. Theoretisch wäre auch ein militärisches Eingreifen möglich, aber Beobachter halten dies für unwahrscheinlich. Der Artikel 155 ist in Spanien bisher noch nie angewendet worden.

Nur auf der Grundlage der Verfassung

Falls Spanien Europa einlüde, bei Verhandlungen und Gesprächen zwischen Madrid und Barcelona eine Rolle zu spielen, dann würde sich Europa oder Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker „dem sicher nicht verweigern“, betonte im Bayerischen Rundfunk EVP-Fraktionschef Manfred Weber: „Aber zunächst müssen die Fragen in Spanien gelöst werden.“ Immerhin gehe es um „zutiefst nationale innenpolitische Fragen“ nach Verfassung, Verfassungsreform und territorialer Integrität des Landes.

Massendemonstrationen in Spanien, Massendemonstrationen in Barcelona können nicht eine Verfassung ändern.

Manfred Weber

Richtig sei allerdings, dass jetzt geredet werden müsse, so Weber. Dabei müsse aber „in Richtung Katalanen“ klargestellt werden, „dass wir politische Prozesse in unseren Demokratien nur auf Grundlage von Recht und Verfassung machen“. Weber weiter: „Massendemonstrationen in Spanien, Massendemonstrationen in Barcelona können nicht eine Verfassung ändern.“ Eine Verfassung könne nur im Parlament geändert werden. „Und deswegen: Ja zum Dialog, aber auf bestehender Rechtsgrundlage der spanischen Verfassung. Das müssen die Katalanen, diejenigen, die diesen separatistischen Weg gehen wollen, auch verstehen.“

So sieht es in Madrid auch Ministerpräsident Rajoy. „So lange es keine Rückkehr zur Legalität gibt, werde ich ganz sicher in keinem Fall verhandeln“, betonte er kürzlich im Interview mit der Madrider Tageszeitung El Pais. Rajoy weiter: „Die Prioritäten sind jetzt die Rückkehr zum Gesetz und die Rückkehr zur Normalität.“ (dpa/BK/H.M.)

Problemfall Kosovo

Nach dem Ende des Kosovokrieges 1999 kam das Gebiet zunächst unter Verwaltung der Vereinten Nationen (UN), blieb aber formell integraler Bestandteil erst Rest-Jugoslawiens, später Serbiens. Bis heute haben 111 von 193 UN-Mitgliedstaaten die Unabhängigkeit des Landes anerkannt. Andere Staaten halten die einseitig ausgerufene Unabhängigkeit vom 17. Februar 2008 für rechtswidrig. Am 8. Oktober 2008 beauftragte die UN-Generalversammlung den Internationalen Gerichtshof mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Gültigkeit der Unabhängigkeitserklärung. Laut dem im Juli 2010 veröffentlichten Gutachten verstieß die Erklärung nicht gegen das Völkerrecht, weil es kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen kenne. Dies könnte als Präzedenzfall auch für Katalonien gelten.