Entwurf überarbeitet: Wolfgang Schäuble hat den Gesetzentwurf zum Erbschaftssteuergesetz in einigen Punkten angepasst. Der Wirtschaft geht das aber nicht weit genug. Bild: CDU
Erbschaftssteuer

Schäuble bessert bei Erbschaftssteuer nach

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kommt Kritikern der Erbschaftsteuer-Reform entgegen. Nach dem nun vorgelegten Referentenentwurf soll die geplante Einbeziehung des Privatvermögens zur Zahlung der Erbschaftsteuer weniger scharf ausfallen. Obwohl dabei einige Vorschläge der CSU umgesetzt wurden, bleibt noch einiges zu verbessern.

Mit dem jetzt vorgeschlagenen Wahlrecht reagiert Schäuble auf Kritik der Wirtschaft und setzt vor allem Vorschläge der CSU um, auch wenn der Entwurf in mancherlei Hinsicht noch nicht allen Ansprüchen gerecht wird. Gelockert werden sollen gegenüber ersten Plänen die Verschonungsregeln für Kleinstfirmen. Weniger streng fallen auch die Vorgaben für die „Bedürfnisprüfung“ aus, der sich Erben vor allem großer Firmenvermögen vor einer möglichen Begünstigung durch den Fiskus unterziehen müssen. Die Wirtschaft bleibt unzufrieden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert. Die Karlsruher Richter verlangen etwa, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. 

Freigrenze von 20 Millionen Euro pro Erbfall

Schäuble belässt es zwar bei der umstrittenen Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall. Unterhalb der Schwelle bleibt es bei der Steuerbefreiung, wenn der geerbte Betrieb fortgeführt wird und Jobs erhalten bleiben. Nach dem Referentenentwurf erhöht sich aber die Prüfschwelle auf 40 Millionen Euro, „wenn bestimmte qualitative Merkmale in den Gesellschaftsverträgen oder Satzungen vorliegen“. Gemeint sind damit Kapitalbindungen für Eigner wie Ausschüttungsverbote. 

Bei der Bedürfnisprüfung soll nach wie vor privates Vermögen bis zur Hälfte herangezogen werden. Neu ist aber eine Wahlmöglichkeit: Wer die Einbeziehung des Privatvermögens nicht will, kann auf ein Abschmelzmodell zurückgreifen. So kann der Firmenerbe einen „Verschonungsabschlag“ beantragen: Zwischen 20 Millionen bis 110 Millionen Euro begünstigten Vermögens schmilzt der Abschlag um einen Prozentpunkt je 1,5 Millionen Euro. Ab 110 Millionen Euro gilt ein Abschlag von 25 beziehungsweise 40 Prozent.

Kleinstfirmen können ohne jede Prüfung erbschaftsteuerfrei bleiben. Wie bisher soll das an der Zahl der Arbeitsplätze (gemessen an der Lohnsumme) festgemacht werden. Die Ausnahme soll aber nur noch für Firmen mit bis zu drei Beschäftigten gelten. Bei Betrieben mit vier bis zehn Arbeitnehmern soll es flexible Vorgaben geben.

Söder kritisiert „Eingriff in das Privatvermögen“

Noch nicht weit genug geht der Gesetzentwurf dem bayerischen Finanzminister Markus Söder (CSU): „Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht unverändert bei der Bedürfnisprüfung einen Eingriff in das Privatvermögen vor. Das ist eine indirekte Vermögensteuer“, erklärte der Minister und warnt zugleich: „Dieser Entwurf würde dazu führen, dass große Familienunternehmen ins Ausland gehen oder in große Kapitalgesellschaften umgewandelt werden. Damit gehen Standorttreue und Arbeitsplätze verloren.“

Unzufrieden ist auch die Industrie: DIHK-Präsident Eric Schweitzer sprach von einem „herben Schlag“ und nannte den Entwurf in der Sache enttäuschend. Er verwies auf die Einbeziehung des Privatvermögens. Aus Sicht der Stiftung Familienunternehmen berücksichtigt der Referentenentwurf, dass eine Verschonung jenseits von 100 Millionen Euro Übertragungswert grundsätzlich möglich ist. Schäuble setze das Karlsruher Urteil aber zu eng um.

Auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft  zeigt sich vom Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums enttäuscht: „Für ein Konzept, das die Zukunft unserer Familienunternehmen ausreichend sichert, sind erhebliche Korrekturen notwendig“, erklärte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Der vbw empfindet viele Regelungen als zu streng und schädlich für die Unternehmenserben. So fordert Brossardt eine Vollverschonung bei bis zu 40 Millionen Euro, auch die Lohnsummenregel wolle man bei bis zu zehn Mitarbeitern gar nicht angewandt wissen. Hinzu kommt: „„Die Bedingungen, über die eine Familienbindung anerkannt wird, sind dramatisch überzogen. Unter anderem soll eine Gewinnausschüttung über 40 Jahre nahezu ausgeschlossen werden. Nicht anerkannt wird, wenn Familiengesellschafter nur entfernt verwandt sind. Das ist wirklichkeitsfremd und muss korrigiert werden.“ Ebenfalls weiteren Diskussionsbedarf sieht die Stiftung Familienunternehmen: „„Negativ fällt auf, dass das Bundesministerium der Finanzen bei weitem nicht den Spielraum ausschöpft, den ihm die Verfassungsrichter zu Gunsten der Familienunternehmen gelassen haben, sondern auf Steuererhöhungen setzt“, kritisiert Vorstand Rainer Kirchdörfer. 

Die SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe sagte dagegen, „der Referentenentwurf geht an vielen Stellen in die richtige Richtung“. Bei der Ausgestaltung aber gebe es Licht und Schatten. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) begrüßte die Nachbesserungen, mahnte aber weitere Korrekturen an.