Mietpreisbremse: Entspannung am Wohnungsmarkt ist nicht garantiert. Bild: Fotolia, Tiberius Gracchus.
Wohnungsmarkt

Was die Mietpreisbremse bewirkt

Seit Anfang Juni gilt die Mietpreisbremse in Deutschland – allerdings nur in einzelnen Bundesländern und mit vielen Einschränkungen. Ob das Instrument den Bürgern wirklich hilft oder den einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen nicht eher schadet, ist derzeit noch nicht absehbar.

Die Bundesländer können seit Montag auf die sogenannte Mietpreisbremse treten, um sprunghafte Mieterhöhungen zu vermeiden. Als erstes Bundesland hat Berlin von dem Gesetz Gebrauch gemacht. Hier waren die Mietpreise in den letzten zehn Jahren die Mieten für neu geschlossene Verträge um 48 Prozent angestiegen, allerdings von einem für eine Millionenstadt niedrigem Niveau ausgehend.

Nur noch bis 10 Prozent über Vergleichsmiete – im Prinzip

Dort dürfen Neuvertragsmieten nur noch bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Dabei unterscheiden die Gemeinden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel, je nachdem, wie viele Angebote es im Erhebungszeitraum gab. Bei Staffelmieten greift ebenfalls ein Preisdeckel, bei an den Lebenshaltungskostenindex gebundenen Mieten ist hingegen nur die Ausgangsmiete gedeckelt. Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen.

Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen will die Mietpreisbremse zum 1. Juli einführen. Das Bauministerium hatte zunächst von einem Start der Regelung im Frühsommer gesprochen. Betroffene Gebiete werden mit einem Gutachten ermittelt. Preisliche Obergrenzen dürfte es im Rheinland, aber auch in Münster geben. Bayern dagegen ist erst in der Vorbereitungsphase; hier muss noch festgelegt werden, wo sie sinnvoll ist und in welchen Gegenden das Instrument dem Markt nicht gerecht wird.

Jedes Bundesland geht seinen eigenen Weg

Generell entscheiden die Bundesländer selbst, in welchen Gebieten und Wohnlagen der Wohnungsmarkt so angespannt ist, dass eine Regulierung sinnvoll ist. München und die Umlandgemeinden dürften sicherlich dazu gehören, in ländlichen Gebieten fernab der Metropolen wird wohl alles beim Alten bleiben. Unklar ist noch, ob die Reglementierung den erwünschten Effekt hat: Zum einen können die Kosten für energetische Renovierungen ebenso wie für Neubauten weiterhin in vollem Umfang an den Mieter weiter gegeben werden, zum anderen ändert die Mietpreisbremse auch nichts an der bestehenden Wohnungsknappheit in Großstädten wie München.

Hier dürfte die Praxis, entsprechend hohe Abstandszahlungen für Einbauten (Küche, Einbauschränke, etc.) zu verlangen, anhalten. Auf bereits bestehende Mietverhältnisse hat die Mietpreisbremse indes keinen Einfluss – auch dann nicht, wenn die aktuelle Miete über dem jeweiligen Wert liegt. Allerdings: Zu hohe Mietforderungen werden in Zukunft durch den Mieter angefochten werden können. Insofern bedeutet das neue Gesetz eine fortschreitende Rechtsunsicherheit für Vermieter.