Ob aus dem Internet oder dem Reisebüro: Pauschalreisende können sich künftig auf einheitliche Regeln verlassen. Bild: Sergey Furtaev, Fotolia
Verbraucherschutz

Neue EU-weite Spielregeln für Pauschalreisen

Pauschalreisende sollen in Zukunft besseren Verbraucherschutz erhalten. Hierzu werden derzeit einheitliche europäische Regeln erarbeitet, die sowohl für den Kunden im Reisebüro als auch für Internet-Bucher gelten sollen. Doch Vorsicht: Nicht in allen Punkten werden deutsche Verbraucher in Zukunft besser gestellt als bisher.

Pauschalreisende können sich künftig auf einheitlichere europäische Regeln verlassen – egal, ob sie ihren Urlaub im Reisebüro buchen oder das Paket im Internet selbst zusammenstellen. Die EU-Minister für Wettbewerb bestätigten in Brüssel eine entsprechende Einigung mit dem EU-Parlament.

„Die neue Richtlinie wird die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere bei Online-Buchungen verbessern”, kommentierte Staatssekretär Gerd Billen aus dem Verbraucherschutzministerium, der Deutschland bei dem Treffen vertrat. EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourova erklärte: „Reisende werden eindeutig wissen, was sie kaufen und was ihre Rechte sind, besonders, wenn während ihres Urlaubs etwas schief geht.”

Kontrolle trotz unübersichtlicher Verlinkungen

Mit der Neuregelung weitet die EU bestehende Vorschriften für traditionelle Pauschalreisen aus. „Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Kunden im Internet häufig über Links von einem Reiseleistungsanbieter zum nächsten weitergeleitet werden”, so Billen. „Diese sogenannten Click-Through-Buchungen können auch zu einer Pauschalreise führen.” Dabei tauschen verschiedene Online-Anbieter Daten des Kunden untereinander aus.

Dem Kunden fehlt hingegen oft die Preistransparenz und er erfährt auch erst nach mehreren Klicks, ob eine als vorrätig gekennzeichnete Reise auch wirklich verfügbar ist. Verbraucherschützer hatten dies in der Vergangenheit oft gerügt und auch in diversen Wettbewerbsprozessen prüfen lassen. Insbesondere die Praxis, dass manche Reiseanbieter nur eine wenig verbreitete Bezahlungsweise (zum Beispiel mit einer bestimmten Kreditkarte) kostenlos anboten, war dabei auf Unmut der Verbraucherzentralen gestoßen.

Verbesserte Informationspflicht über Rechte und Pflichten des Käufers

Auch Reisen, bei denen Verbraucher zum Beispiel einzelne Reisebestandteile wie Flug, Hotel oder Zusatzangebote verschiedener Anbieter bei einem einzigen Anbieter im Paket buchen – entweder online oder im Reisebüro – sind mit der neuen Regelung abgedeckt. Das ist vor allem deswegen sinnvoll, weil es ansonsten sein kann, dass sich zu einem Unterkunftsangebot kein passendes Transportangebot mehr findet, obwohl dieses zuvor noch als verfügbar gelistet war. Umgekehrt gelten die geplanten Regelungen allerdings nicht für auf mehreren Portalen zusammengestellte Reisen.

Anbieter solcher Reisen müssen ihre Kunden künftig gut verständlich über ihre Rechte und über Preise und Zusatzkosten informieren. Falls der Anbieter Pleite macht, gibt es mehr Schutz für Reisende. Bei Naturkatastrophen, Kriegen oder anderen schwerwiegenden Störungen am Urlaubsort muss eine kostenfreie Stornierung möglich sein. Neu auch; Wenn der Preis um mehr als acht Prozent ansteigt, dürfen Kunden die Buchung stornieren. In diesem Punkt gibt es für deutsche Urlauber allerdings eine Verschlechterung: Sie können ihre Reisen derzeit schon bei Preiserhöhungen von mehr als fünf Prozent absagen.

Das EU-Parlament dürfte der Neuregelung im Juni zustimmen. In etwa spätestens drei Jahren müssten die neuen Vorgaben laut EU-Kommission angewendet werden. (tw/dpa)