Der stellvertretende Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag und Chef der Mittelstandsunion, Hans Michelbach. (Foto: Henning Schacht)
MU Bayern

„Keine steuerliche Erbsünde begehen!“

Der CSU-Wirtschaftsflügel fordert erneut nachdrücklich, bei der Reform der Erbschaftssteuer erheblich nachzubessern. Die Familienbetriebe müssten das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bleiben und dürften nicht durch eine falsche Erbschaftssteuer dauerhaft beschädigt werden, erklärte in einer Pressemitteilung der Vorsitzende der bayerischen Mittelstands-Union (MU), MdB Hans Michelbach.

Der Referentenentwurf des Finanzministeriums zur Reform der Erbschaftssteuer ist in seiner jetzigen Form nicht konsensfähig. Der gegenwärtige Entwurf ist für die deutschen Familienunternehmen mit erheblichen Steuererhöhungen verbunden, die im Koalitionsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Anstatt Unternehmen Anreize zu geben, um zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, verschärfen wir den Investitionsstau in Deutschland.

Hans Michelbach

Das machte MU-Vorsitzender Hans Michelbach, MdB, in einer neuerlichen Erklärung zur Erbschaftssteuerreform deutlich und erklärte aus aktuellem Anlass weiter:

Die künstliche Drohkulisse, die nun aufgebaut wird, dass es nach dem 30.06.2016 keine Verschonungsregel mehr gibt, ist nicht nachzuvollziehen und widerspricht der Meinung zahlreicher Staatsrechtler. Bevor es in den nächsten Tagen zu einer fatalen Scheinlösung kommt, sollten wir notfalls die Frist verstreichen lassen, ehe wir eine steuerliche Erbsünde begehen.

Hans Michelbach

„Generationenbrücke ist von existentieller Bedeutung“

Michelbach geht es vor allem darum, den Erhalt der einmaligen Wirtschaftsstruktur in Deutschland zu sichern. Daher fordert er konkret:

In eine sinnvolle und praktikable Erbschaftssteuerreform gehört eine Investitionsklausel, durch die nach dem Erbfall nicht begünstigtes Vermögen durch eine Investition in begünstigtes Vermögen umgewandelt werden kann.

Hans Michelbach

Das wäre, so Michelbach, ein echter Anreiz für die Unternehmen, um zu investieren. Begünstigtes Vermögen müsste laut dem Sprecher des CSU-Wirtschaftsflügels zudem so definiert werden, dass gesparte Barmittel, Rücklagen und Pensionsrückstellungen zu ihm zählen. Für Kleinunternehmen sei bei der Lohnsummenregelung eine Grenze von fünf Mitarbeitern akzeptabel. Ebenso müsste hier eine Sonderregelung für Leiharbeiter und Saisonarbeitskräfte implementiert werden, wünscht sich Michelbach. Denn, so Michelbach:

Der Erhalt der Generationenbrücke bei der Erbschaftssteuerreform ist für die deutsche Unternehmensstruktur von existentieller Bedeutung.

Hans Michelbach