Finanzinstitute und -behörden sollen sich nach dem Willen des Bundestagsfinanzausschusses künftig besser über Finanzkonten in Steuersachen austauschen. (Foto: imago / Westend61)
MU Bayern

Wirksam gegen Steuerhinterziehung

Die Mittelstands-Union (MU) Bayern begrüßt die Abschlussberatung des Bundestagsfinanzausschusses über das Gesetz zur 2014 getroffenen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze.

Am Mittwoch beriet der Bundestagsfinanzausschuss abschließend das Gesetz zu der mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze. Der MU-Landesvorsitzende und CDU/CSU-Finanzobmann im Bundestag, MdB Hans Michelbach, erklärte hierzu erfreut:

Das Gesetz verpflichtet Finanzinstitute, Informationen über Finanzkonten in Steuersachen auszutauschen. Der geplante Start 2017 ist aber nur möglich, wenn alle Länder die technischen Voraussetzungen dazu schaffen. Bis dahin müssen wir voreilige Schnellschüsse vermeiden. Ein solcher Schnellschuss wäre auch die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Darüber kann erst am Ende gesprochen werden, zumal mit der Einführung der Abgeltungsteuer auch das bürokratische Halbeinkünfteverfahren abgeschafft wurde.  Eine unveränderte Wiedereinführung der Kapitalertragsbesteuerung in der alten Form wäre also in keinem Fall sinnvoll.

Der CSU-Wirtschafts- und Finanzexperte pocht in diesem Zusammenhang auch auf die Zusage der Großen Koalition, keine Steuererhöhungen vorzunehmen:

Die Abgeltungssteuer muss auch deshalb vorerst beibehalten werden, weil ihre Abschaffung eine Steuererhöhung von rund 600 Millionen Euro bedeuten würde. Eine Steuererhöhung ist aber im Koalitionsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Und das ist auch im Interesse aller, die die politische Aufforderung, private Vorsorge für das Alter zu stärken, ernst nehmen.