„Die Weichen sind gestellt“
Zum 1. November ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Kraft getreten. Bayerns Sozialministerin Müller sieht darin einen wichtigen Schritt und erhofft sich dadurch eine Entlastung der bayerischen Kommunen - denn diese, so die CSU-Politikerin, sei dringend nötig.
Sozialministerin Müller

„Die Weichen sind gestellt“

Zum 1. November ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Kraft getreten. Bayerns Sozialministerin Müller sieht darin einen wichtigen Schritt und erhofft sich dadurch eine Entlastung der bayerischen Kommunen - denn diese, so die CSU-Politikerin, sei dringend nötig.

Die Frage nach dem Verfahren mit unbegleiteten Flüchtlingen sorgt seit Monaten für heftige Diskussionen. Seit wenigen Tagen nun scheint eine Lösung in Sicht: Ein neues Gesetz zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger ist seit Monatsanfang in Kraft. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller lobt das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung:

Mit dem Gesetz wird nun endlich die von Bayern seit langem geforderte bundesweite Verteilung unbegleiteter Minderjähriger nach dem Königsteiner Schlüssel ermöglicht. Die damit verbundene Entlastung der bayerischen Kommunen muss nun schnell kommen. Denn die Verteilung dient auch dem Wohl der Jugendlichen, da in Bayern keine Kapazitäten in den Jugendhilfeeinrichtungen mehr frei sind.

Emilia Müller

Hoffen auf Entlastung für Bayern

Bund und Länder seien jetzt gefordert, das Gelingen des Verteilungsverfahrens unverzüglich zu gewährleisten, so Müller weiter. „Wir stehen zu unserer Verantwortung und haben in Bayern rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zur Einführung des neuen Verteilungsverfahrens – einschließlich der gesetzlichen Voraussetzungen – getroffen“, so die Ministerin. Durch Verordnung erfolgten weitere Konkretisierungen der bayernweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen. Insbesondere werde der gleiche Verteilungsschlüssel zugrunde gelegt, der bereits für die Verteilung der übrigen Asylbewerber gilt, betonte Müller in einer Presseerklärung. Für Müller heißt dies für Bayern vor allem:

Mit der Umsetzung der bundesweiten Verteilung neu einreisender unbegleiteter Minderjähriger werden die bayerischen Kommunen finanziell und organisatorisch nachhaltig entlastet.

Emilia Müller

Derzeit überproportionale Belastung Bayerns

In Bayern kommen laut bayerischem Sozialministerium besonders viele unbegleitete ausländische Minderjährige an, da der Freistaat an den beiden Hauptfluchtrouten liegt. Derzeit sind dies nach Angaben des Ministeriums etwa 2.000 Kinder und Jugendliche pro Monat. Die Zugangszahlen steigen hier nach Ministeriumsaussagen seit Jahren an: Kamen 2012 circa 550, 2013 circa 575 und 2014 noch 3.415 Neuzugänge, so erwartet das Ministerium für 2015 bis zu 15.000 unbegleitete Minderjährige in Bayern. Damit versorge Bayern, wie das Ministerium betont, mittlerweile die Hälfte der unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland. Künftig würden daher die Kinder und Jugendlichen alsbald nach ihrem Aufgriff an weniger belastete Länder weitergeleitet und dort versorgt, bis sich die überproportionale Belastung Bayerns verringert habe.