Beim Fachkongress des GPA Oberpfalz: (v.l.n.r.:) MdL Franz Rieger, Verfassungsrechtler Udo Steiner, MdB Reiner Meier, Staatsministerin Emilia Müller und GPA-Bezirksvorsitzender Joachim Grifka. (Foto: GPA Oberpfalz)
GPA Oberpfalz

„Versorgung muss gesichert sein!“

Zu einem Fachkongress über die medizinische Versorgung lud im Namen des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises (GPA) der CSU in der Oberpfalz sein Bezirksvorsitzender Joachim Grifka. Anlass beziehungsweise Diskussionsgegenstand bildeten die vielfachen Gesundheitsgesetze des Jahres 2015.

2015 kann durchaus als das Jahr der Gesundheitsgesetze gelten: Das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz wurde vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages verabschiedet; das Krankenhausstrukturgesetz wird diese Woche im Gesundheitsausschuss behandelt. Joachim Grifka, Vorsitzender des GPA Oberpfalz und Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Regensburg, hatte deshalb nach Donaustauf bei Regensburg zu einem Fachkongress eingeladen.

Dabei ging es vor allem um die Frage „Wie viel Gesundheit können wir uns leisten?“. Diese war auch das zentrale Thema der Podiumsdiskussion mit Staatsministerin Emilia Müller, dem Gesundheitsfachmann der CSU im Bundestag, MdB Reiner Meier, und dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter sowie Sozialexperten Udo Steiner. Gemeinsam beleuchtete man die aktuellen Gesundheitsinitiativen und deren Auswirkungen – mit besonderem Blick auf die medizinische Versorgung in der Oberpfalz.

Klares Bekenntnis zu bestehendem Versorgungssystem

In einem Punkt waren sich alle einig: Auch in der Zukunft müsse ein solidarisch getragenes Versorgungssystem unter der Obhut des Staates gesichert sein, so die Diskutanten. Einschränkungen der Gesundheitsleistungen, beispielsweise durch eine Rationierung und begrenzte Zuteilung, seien nicht vertretbar.

Positiv bewerteten die Vertreter aus der Medizin und Politik auch das Zweitmeinungsverfahren vor Operationen als ein neues Element der geplanten Gesetzgebung. Das Verfahren mache es Betroffenen einfacher, sich eine weitere umfassende Beratung einzuholen. Dies werde besonders für neurochirurgische und orthopädische Eingriffe empfohlen, zeigten sich die Experten überzeugt und lobten gleichzeitig, dass Bayern auch im Bereich der Krankenhausinvestitionen im Bundesvergleich führend sei.

Ziel: Stärkung der Hausärzte

Allerdings müsste der Meinung von Hausärzten, die ihre Patienten über die Jahre gut kennengelernt hätten, eine größere Bedeutung bei der Beurteilung der stationären Behandlungsqualität zukommen, gaben die Kongressteilnehmer zu bedenken. Hinzu komme als weitere Aufgabe beziehungsweise Zielsetzung der Zukunft die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Hausärzten im ländlichen Raum. Die bayerische Staatsregierung fördere deshalb schon jetzt 81 Medizin-Studenten mit Stipendien, wenn sie sich nach dem Studium als Hausärzte im ländlichen Raum niederließen, erklärte Müller.

Der Sozialexperte Steiner ordnete aus seiner, das heißt verfassungsrechtlicher Sicht die gesundheitliche Versorgung als durch das Grundgesetz geschütztes und hohes Gut ein. An diesem Standard müssten sich neue Gesetze stets orientieren, betonte er im Hinblick auf weitere Gesetzeserlasse.

Diese sowie andere Anregungen nahm Meier gerne für die anstehenden Beratungen des Krankenhausstrukturgesetzes im Bundestag auf beziehungsweise nach Berlin mit, wie er erklärte. In Berlin vertritt er die CDU/CSU-Fraktion als Berichterstatter im Gesundheitsausschuss.