Mit einem neuen Gesetzentwurf sagt die Politik Doping den Kampf an. (Bild: BMG )
Anti-Doping-Gesetz

Sportpolitischer Meilenstein

Für dopende Spitzensportler wird die Luft dünner: Sie müssen in Zukunft Haftstrafen befürchten, wenn es nach dem Willen der Koalition geht. Justizminister Bausback ist mit dem Gesetzentwurf zufrieden, wenn auch noch nicht wunschlos glücklich: „Dopingstrafrecht, das seinen Namen verdient“

Nach dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf stehen in Zukunft nicht nur die Netzwerke und Hintermänner unter Beschuss, sondern auch die Spitzensportler. Die bisherigen Rechtsvorschriften sahen für die Sportler selbst bislang nämlich lediglich Wettkampfsperren vor – jetzt drohen dagegen bis zu drei Jahre Gefängnis.

Gesetzentwurf für sauberen und fairen Sport

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) zeigt sich mit dem Gesetzentwurf, der unter anderem auf seine Initiative zurückgeht, zufrieden. „Die konsequente bayerische Anti-Doping-Politik trägt Früchte in Form eines Dopingstrafrechts, das diesen Namen verdient“. Bayern kämpft seit vielen Jahren für effektivere Gesetze gegen das Doping im Sport. Dabei geht es nicht einmal nur um die Glückwürdigkeit und das Image bestimmter Sportarten, die in den letzten Jahren aufgrund zahlreicher Skandale in die Schlagzeilen gerieten. „Der Gesetzentwurf schützt den sauberen und fairen Sport und nicht zuletzt die Gesundheit der Athleten“, urteilt auch der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eberhard Gienger.

Schützenhilfe bekommt die Koalition auch aus den Reihen der Sportfunktionäre und Sportler: So hat sich Brian Cookson, Präsident des Radsport-Weltverbandes, für eine schärfere strafrechtliche Verfolgung von Doping-Sündern ausgesprochen, ebenso einige Radrenn-Profis wie John Degenkolb oder Marcel Kittel. „Die Ideen, die wir in den Raum geworfen haben, sind zu einem Gesetzentwurf geworden. Athleten und Fans identifizieren sich damit“, sagte Degenkolb in einem Zeitungsinterview.

Vermisst wird eine Kronzeugenregelung

Doch Bausback hatte in der Vergangenheit mehrfach die Lückenhaftigkeit der bisherigen Vorschriften angemahnt. Auch hier übernimmt der Gesetzentwurf zentrale Elemente der bayerischen Vorschläge. „Die Strafbarkeit beginnt nicht erst mit dem Startschuss oder dem Anpfiff für den Wettkampf, sondern bereits beim Training. Das ist gut so. Alles andere ginge an den Realitäten im Spitzensport vorbei!” Dennoch bleibe auch jetzt noch Raum für Verbesserungen: Eine Lücke sieht er etwa darin, dass nur für Spitzensportler der Besitz von Doping-Substanzen strafbar sein soll, nicht aber für jedermann. „Auch über eine Kronzeugenregelung sollten wir nachdenken“, ergänzt der Minister. „Nicht zuletzt aus der täglichen Arbeit unserer bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaft wissen wir: Doping im Spitzensport findet hinter einer Mauer des Schweigens statt.“