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Verwaltungsgerichtshof

Muss die Stadt für Luxus-Kindergarten zahlen?

Muss die Stadt für Luxus-Kindergarten zahlen?

Die Stadt München muss für den überteuerten privaten Kindergarten-Platz eines kleinen Buben zahlen, weil sie kein akzeptables Betreuungsangebot vorlegte. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Ansbach entschieden. Der Fall könnte weitreichende Folgen für viele Kommunen haben. Allerdings kündigte die Stadt bereits Revision beim Bundesverwaltungsgericht an.

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Ingolstadt

Verbot für Islamistischen Verein

Kein Kalifatstaat für Ingolstadt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt das Verbot des islamistischen Vereins Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt. Das Zentrum hatte gegen die Untersagung geklagt, die das bayerische Innenministerium mit der radikal-fundamentalistischen Grundausrichtung der Organisation begründete.

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