Die Verwaltungsgerichte schlagen Alarm: Hunderttausende Asylbewerber klagten und klagen vor Gericht. Über die Lage im Freistaat spricht der Bayernkurier mit Stephan Kersten, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes.
Die Stadt München muss für den überteuerten privaten Kindergarten-Platz eines kleinen Buben zahlen, weil sie kein akzeptables Betreuungsangebot vorlegte. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Ansbach entschieden. Der Fall könnte weitreichende Folgen für viele Kommunen haben. Allerdings kündigte die Stadt bereits Revision beim Bundesverwaltungsgericht an.
Kein Kalifatstaat für Ingolstadt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt das Verbot des islamistischen Vereins Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt. Das Zentrum hatte gegen die Untersagung geklagt, die das bayerische Innenministerium mit der radikal-fundamentalistischen Grundausrichtung der Organisation begründete.
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