Die Klage wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gegen den Satiriker Jan Böhmermann ist zulässig. Das hat Bundeskanzlerin Merkel bekanntgegeben. Damit ist der Klageweg für den türkischen Präsidenten Erdogan frei. Die Kanzlerin machte deutlich: In der Koalition gab es unterschiedliche Auffassungen, wie mit dem Antrag umzugehen sei – und sie regte die Abschaffung des Paragrafen an.
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