Immer wieder wurden und werden Defizite im Asylrecht aufgedeckt, beklagt, teilweise behoben oder still übergangen. Nun diskutieren Juristen und Politiker über eine grundlegende Reform des Asylrechts – auch einheitlich für Europa.
Bekannte Verfassungsjuristen bezweifeln, dass das geplante Gesetz über gleichgeschlechtliche Ehen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Unionspolitiker prüfen den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, um dort gegen die Öffnung der Ehe zu klagen.
Deutschland muss sich auf eine Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen einigen. Ansonsten drohen massive Probleme – ähnlich wie in Frankreich, wo die Integration nahezu gescheitert ist. Mit der Obergrenze würde die Bundesregierung auch zu ihrer Pflicht des Schutzes der deutschen Identität bekennen. Ein Beitrag aus dem aktuellen Bayernkurier-Magazin von Prof. Dr. Rupert Scholz.
Auf dem CSU-Parteitag spricht der Staatsrechtler Rupert Scholz Klartext: Das Asylrecht kenne „selbstverständlich“ eine Obergrenze, wie auch jedes andere Grundrecht. Und: Der Gesetzgeber sei verpflichtet, eine Obergrenze zu ziehen, wenn Identität und Integrität des deutschen Volkes gefährdet sind. Und das sei bei der Immigration hunderttausender moslemischer Orientalen der Fall.
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