Bund und Länder haben sich weitgehend auf eine Reform der Ökostrom-Förderung geeinigt. Der Zubau bei Windkraft wird auf 2800 Megawatt jährlich gedeckelt, bei Solarkraft auf 2500 Megawatt. Bei kleinen Solaranlagen auf Dächern bleiben die Förderungsregeln unverändert. Bayern besteht allerdings auf einer stärkeren Förderung der Biomasse, die besonders sinnvoll für die Energiewende ist.
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