Der Landtag muss über einen zusätzlichen Feiertag entscheiden. (Foto: Imago/STL)
Jubiläum

Kein weiterer Feiertag in Bayern

Die Abschaffung der Monarchie in Bayern soll nach dem Willen der Staatsregierung im kommenden Jahr nicht mit einem Feiertag begangen werden. Das Kultusministerium wies jetzt einen entsprechenden Antrag der SPD-Landtagsfraktion zurück.

Donnerstag, der 8. November 2018, wird in Bayern wohl ein ganz normaler Arbeitstag bleiben. Die Staatsregierung lehnt eine Forderung der Landtags-SPD, den 100. Gründungstag des Freistaats im kommenden Jahr zu einem Feiertag zu machen, strikt ab. „Bayern verfügt im Vergleich mit den anderen Ländern bereits über die meisten Feiertage“, heißt es in einem Schreiben des Kultusministeriums an SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher, über das die Nachrichtenagentur dpa berichtet. „Das Konzept des Jubiläumsjahres, mit dem u.a. auch die erste Bayerische Verfassung vom Mai 1818 gewürdigt werden soll, spricht gegen die Einführung eines Einzelfeiertages, der allein an die Abschaffung der Monarchie im November 1918 erinnern soll.“ Innenstaatssekretär Gerhard Eck führt noch ein weiteres Argument an: Einzelfeiertage sollten auf besondere, bundesweit bedeutsame Ausnahmen wie etwa den 500. Reformationstag beschränkt bleiben.

Ministerium verweist auf 9. November

Anfang November hatte Rinderspacher Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) aufgefordert, den 8. November mindestens einmalig im kommenden Jahr zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen. Am 8. November 1918 wurde in Bayern die Monarchie abgeschafft.

In dem Schreiben der Staatsregierung wird die Absage auch damit erklärt, dass die Einführung eines weiteren Feiertages zu einer Erhöhung der Beiträge der Beschäftigten zur Pflegeversicherung führen könnte. „Zu bedenken ist auch die zeitliche Nähe zum 9. November (insbesondere im Hinblick auf die Ereignisse der Jahre 1918, 1923, 1938 und 1989)“, heißt es weiter.

Landtag muss entscheiden

Aktuell gibt es in Bayern zehn landesweite christliche Feiertage sowie den 1. Mai und den 3. Oktober, hinzu kommen Mariä Himmelfahrt und das Augsburger Friedensfest. Die endgültige Entscheidung über den zusätzlichen Feiertag fällt im Bayerischen Landtag. Dort müssen die Abgeordneten über den Antrag der SPD entscheiden.