Themenseite: Paragraf 219a
Abtreibung

„Kein x-beliebiges Konsumprodukt!“

Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verstößt nach Ansicht von Bayerns Justizminister Winfried Bausback klar gegen den verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz ungeborenen Lebens. Informationen dürfe es nur ohne Erwerbsinteresse geben.

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