Themenseite: Heinz Müller
Müllers Klage

Der Fußball atmet vorerst auf

Im Streitfall zwischen dem früheren Bundesliga-Torhüter Heinz Müller und dem FSV Mainz 05 hat das Landesarbeitsgericht Mainz die gängige Praxis von befristeten Arbeitsverträgen im Fußball-Geschäft als zulässig erachtet. Das erstinstanzliche Urteil sah dies noch anders. Wegen der weitreichenden Konsequenzen wurde bereits von einem zweiten Bosman-Urteil gesprochen.

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