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EuGh-Urteil

Signal gegen Sozialtourismus

Signal gegen Sozialtourismus

EU-Mitgliedsländer dürfen fremden arbeitssuchenden EU-Bürgern Sozialleistungen verweigern. Das hat heute der Europäische Gerichtshof entschieden. EU-Bürger, die nach Deutschland kommen, nur um Sozialhilfe zu beziehen oder nur zur angeblichen Arbeitssuche, haben keinen Anspruch auf Leistungen der deutschen Grundsicherung, so das Luxemburger Gericht.

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