Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Praxis des BAMF bestätigt, Syrern grundsätzlich nur den subsidiären Schutzstatus zuzugestehen. Flüchtlinge aus Syrien seien nicht per se politisch verfolgt. Bisher hatten 32.000 Syrer vor Verwaltungsgerichten versucht, einen höheren Schutzstatus einzuklagen.
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