Weniger Gesetze durch Paragraphenbremse

Andreas von Delhaes-Guenther - 29. November 2016

Bayerns Paragraphenbremse scheint sich zu bewähren: Die Zahl der bayerischen Gesetze und Verordnungen ist seit 2013 um mehr als fünf Prozent zurückgegangen. Damit ist Bayern bundesweit das Land mit den wenigsten Gesetzen. So gibt es im Freistaat etwa ein Viertel weniger Gesetze und Verordnungen als im Länderdurchschnitt. „Mit unseren Maßnahmen sorgen wir dafür, dass der klare Grundsatz gilt: Keine neue Vorschrift wird eingeführt, ohne eine bestehende dafür zu streichen“, so Marcel Huber, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei. Als wesentliche Instrumente zum Abbau von Gesetzen und Verordnungen nannte Huber die Einführung einer Zentralen Normprüfstelle im Jahr 2003 und der so genannten Paragraphenbremse zu Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2013. Durch beide Maßnahmen seien seitdem mehr als ein Drittel aller bayerischen Gesetze und Verordnungen abgeschafft worden. Nur das zwingend Erforderliche werde gesetzlich verankert. Dadurch ist der Gesamtumfang der Gesetzblätter erheblich gesunken. Während das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt 2006 noch 1087 Seiten umfasste, waren es im Jahr 2015 mit 520 Seiten nur noch die Hälfte.

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