Was passiert mit Fake News?

Anja Schuchardt - 7. Februar 2017

In welchem Ausmaß muss Facebook selbst tätig werden, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen? Diese Frage beschäftigt eine Zivilkammer des Landgerichts Würzburg. Strittig ist, wie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte verletzen, korrekt an Facebook gemeldet werden müssen. Die normale „Melden“-Funktion, deren Button neben jedem Beitrag zu sehen ist, genügt dafür nach Facebooks derzeitiger Praxis nämlich nicht. Stattdessen müssen Nutzer solche Beiträge über ein Formular im Hilfe-Bereich melden. In dem Prozess geht es zunächst nur um eine einstweilige Lösung – ob Facebook von sich aus nach einmal gemeldeten rechtswidrigen Inhalten suchen und diese löschen muss oder nicht. Das Urteil in dem Prozess könnte zeigen, wozu Facebook nach derzeitiger Rechtslage schon verpflichtet werden kann – unabhängig von allen geplanten Gesetzesänderungen zum Thema Fake News. (dpa)

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