Städte müssen keine Luxus-Kita zahlen

Andreas von Delhaes-Guenther - 27. Oktober 2017

Die Stadt München muss nicht die Kosten für eine Luxus-Kita übernehmen, wenn sie Eltern ohne Kita-Platz andere Angebote macht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage einer Familie aus München abgewiesen und damit ein anderslautendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben. Der hatte 2016 zugunsten der klagenden Eltern entschieden. Die Familie hatte keinen Kita-Platz für ihren Sohn von der Stadt erhalten und dann eine private Kita gewählt, die 1400 Euro monatlich kostete. Nun wollte sie möglichst viel davon wieder erstattet bekommen. Sechs Angebote für Tagesmütter seitens der Stadt lehnten die Eltern ab, weil sie unpassende Betreuungszeiten hatten. Eine Kostenübernahme durch die Stadt lehnte das Gericht nun ab. Erst müsse geprüft werden, ob die Kosten für die Eltern finanziell zumutbar gewesen sei, was aber nicht Gegenstand des Verfahrens war.

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