Schwimmunterricht für muslimische Mädchen

Anja Schuchardt - 10. Januar 2017

Auch muslimische Schülerinnen müssen generell am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen. Ein Elternpaar aus Basel scheiterte vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg mit Klagen gegen die Teilnahmepflicht für ihre Töchter. Die Schweizer Behörden durften der Schulpflicht und der Integration der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem religiös begründeten Wunsch der Eltern nach einer Befreiung, entschieden die Straßburger Richter. Das Urteil liegt auf einer Linie mit einer höchstrichterlichen Entscheidung aus Deutschland. Die nationalen Gerichte in Europa werden es bei künftigen Streitfällen berücksichtigen müssen. (dpa)

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