Schadenersatz für fehlenden Kita-Platz

Thomas Röll - 20. Oktober 2016

Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatten drei Frauen aus Leipzig, die nicht wie geplant ein Jahr nach der Geburt wieder voll arbeiten konnten, weil sie nicht rechtzeitig einen Kita-Platz fanden. Von der Stadt wollen sie den Verdienstausfall ersetzt haben. Die verantwortliche Kommune muss dem Urteil zufolge aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mit verschuldet hat. (dpa)

Abgelegt in: