Richterverbände offen für Kopftuchverbot

Anja Schuchardt - 8. August 2016

Richterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern. Dies gelte besonders in Fällen, in denen die Prozessparteien andere religiöse Überzeugungen als den Islam haben, erklärte Verbandschef Robert Seegmüller. Eine ausgleichende Lösung zu finden, sei Aufgabe des Gesetzgebers. Hintergrund: Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte das vom Landesjustizministerium erlassene Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte. (dpa)

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