Rechtmäßig: Tarifeinheitsgesetz

Anja Schuchardt - 11. Juli 2017

Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bleibt trotz problematischer Punkte in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen mehrerer Gewerkschaften weitgehend ab. Die Karlsruher Richter ziehen aber mit einer ganzen Reihe von Vorgaben für die Anwendung des Gesetzes Leitplanken ein. An einer Stelle muss bis Ende 2018 nachgebessert werden. Das Gesetz sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb allein der Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. (dpa)

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