Recht auf befristete Teilzeit

Andreas von Delhaes-Guenther - 4. Januar 2017

Arbeitnehmer sollen das Recht auf eine zeitlich befristete Verringerung ihrer Arbeitszeit bekommen. Das sieht ein Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor, der der dpa vorliegt. Für Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, werde sichergestellt, dass sie nach der Teilzeitphase wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Bisher gibt es nur einen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit, der wie der neue Anspruch auf Teilzeitarbeit mit zeitlicher Begrenzung davon abhängig sein ist, dass der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat. Das Arbeitsverhältnis muss zudem mehr als sechs Monate bestanden haben. Beschäftigte sollen die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen müssen. Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit sollen sie eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr verlangen können. Nach geltendem Recht hatten Teilzeitbeschäftigte bisher nachzuweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dass sie für diesen geeignet sind. (dpa)

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