Raser kommen in Haft

Andreas von Delhaes-Guenther - 6. Juli 2017

Zwei junge Raser aus Köln kommen nach einem verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang voraussichtlich doch ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob heute ein Urteil des Kölner Landgerichts teilweise auf, weil die Haftstrafen gegen die Männer wegen einer „günstigen Sozialprognose“ zur Bewährung ausgesetzt waren. Hier gebe es Begründungsmängel. Die Höhe der Strafen wegen fahrlässiger Tötung beanstandeten die Richter aber nicht. Die damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich im April 2015 ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 in der Stadt schleuderte eines der Autos aus der Kurve und traf auf dem Radweg eine 19 Jahre alte Studentin, die später starb. Die Kölner Richter verurteilten den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft – aber nur auf Bewährung. Dies hielt der BGH-Prüfung nicht stand. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss über die Frage nun neu verhandeln und entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Haftstrafen gefordert.

In einem anderen Verfahren erhielt ein 23-jähriger Saarländer, der im August in eine Gruppe Jugendlicher gerast war und dabei eine 14-Jährige getötet und zwei Menschen verletzt hatte, drei Jahre Haft ohne Bewährung. Das Amtsgericht Saarlouis verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung. (dpa)

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