Preisbremse für Arzneien

Anja Schuchardt - 12. April 2016

Die Bundesregierung will bei teuren neuen Arzneimitteln eine Umsatzschwelle als Preisbremse einführen. Übersteigt ein Präparat nach kurzer Zeit einen bestimmten Höchstumsatz, soll der zwischen Hersteller und gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelte Erstattungsbetrag bereits vor Ablauf der Jahresfrist gelten, wie es im Bundesgesundheitsministerium hieß. Allerdings wurden keine genaueren Angaben zu diesem Schwellenwert gemacht. Es deutete sich aber an, dass er zwischen 100 und 500 Millionen Euro liegen könnte. Dies muss im weiteren Verfahren noch präzisiert werden. Bisher ist es nach der seit 2011 geltenden Arzneimittelmarktreform AMNOG grundsätzlich so geregelt, dass bei Markteinführung eines neuen Präparats der Hersteller den Preis im ersten Jahr selbst festsetzen kann. (dpa)

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