„Neuschwanstein“ bleibt geschützt

Thomas Röll - 5. Juli 2016

Der Freistaat Bayern darf seine Marke „Neuschwanstein“ nach einem Urteil des EU-Gerichts behalten. Die Luxemburger Richter wiesen am Dienstag eine Klage des Bundesverbandes Souvenir Geschenke Ehrenpreise (BSGE) zurück. Der BSGE, der Fabrikanten und Händler vertritt, argumentierte, „Neuschwanstein“ bezeichne eine geografische Herkunft und sei deshalb nicht als Marke schützbar. Die Richter sahen das anders: Das Schloss sei nicht der Ort, an dem bestimmte Waren hergestellt oder Dienstleistungen erbracht würden – damit sei der Name auch nicht als Herkunftsbezeichnung zu verstehen. Bayern hat sich den Namen des im 19. Jahrhundert von Ludwig II. erbauten Märchenschlosses als Marke gesichert, unter anderem für Parfüms, Messer, Spieldosen, Telekommunikationsleistungen und Schönheitspflege. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel vor dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich. Bayerns Finanzminister Markus Söder begrüßte das Urteil. „Dieser markenrechtliche Schutz sichert das kulturelle Erbe Bayerns und der Wittelsbacher vor einer kommerziellen Ausbeutung“, erklärte er. „Uns geht es darum, die Würde und den guten Ruf von Neuschwanstein zu schützen.“ Das Schloss des Märchenkönigs sei weltweit eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten und stehe nicht nur für Bayern, sondern für ganz Deutschland. (dpa)

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