Neue Regeln zur Lohngerechtigkeit

Anja Schuchardt - 12. Januar 2017

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Familienministeriums für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beschlossen. Kern ist nach Ministeriumsangaben die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen künftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. (dpa)

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