Nachholbedarf bei Geldwäsche-Bekämpfung

Anja Schuchardt - 5. April 2016

Nach der Veröffentlichung der „Panama Papers“ hat das Bundeskriminalamt (BKA) auf Nachholbedarf Deutschlands bei der Bekämpfung der Geldwäsche-Kriminalität hingewiesen. Deutschland liege hierbei im internationalen Vergleich im Mittelfeld, sagte BKA-Präsident Holger Münch der „Neuen Osnabrücker Zeitung„. Es gebe aber Initiativen, um Rechtsänderungen anzustoßen. „Die Meldung von Geldwäsche-Verdachtsfällen ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Geldwäsche“, sagte Münch. „Allerdings haben wir gerade mit dem Meldeverhalten aus dem Nicht-Finanzsektor noch eine Menge Arbeit vor uns.“ Bei den Banken sei das Verhalten im Kampf gegen Geldwäsche hingegen vorbildlich. Medien aus rund 80 Staaten hatten am Sonntag Informationen über weitreichende Geldgeschäfte mit Briefkastenfirmen in Steueroasen veröffentlicht. Die von einer anonymen Quelle übermittelten Daten stammen von einer Kanzlei in Panama, die Offshore-Firmen vermittelt. Diese Firmen sind zwar grundsätzlich nicht illegal, eignen sich aber auch dazu, schmutzige Geschäfte zu verschleiern oder heimliches Vermögen an den Steuerbehörden vorbei zu parken. Fast alle deutschen Banken sollen dabei geholfen haben, solche Briefkastenfirmen zu gründen. (dpa)

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