Muslimin muss an Schwimmunterricht teilnehmen

Anja Schuchardt - 8. Dezember 2016

Ein sogenannter Burkini verstößt nicht gegen islamische Bekleidungsvorschriften. Muslimische Mädchen können also am Schwimmunterricht in der Schule teilnehmen. Dies geht aus einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgericht hervor. Im Ausgangsfall klagte eine muslimische Schülerin durch alle Instanzen erfolglos, weil die Elfjährige an ihrer Schule nicht am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen wollte und deshalb eine schlechte Note bekam. Den Verfassungshütern zufolge konnte das Mädchen nicht nachvollziehbar begründen, warum ein Burkini nicht zur Wahrung der islamischen Bekleidungsvorschriften genügen soll. Die Gymnasiastin hatte den Richtern zufolge selbst angegeben, es gebe dazu „keine verbindlichen Regeln im Islam“. (dpa)

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