München muss nicht für Privat-Kita bezahlen

Thomas Röll - 27. Oktober 2017

Die Stadt München muss die Kosten für eine private Kita nicht übernehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (BVerwG 5 C 19.16). Es hob ein anderslautendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes auf, der vergangenes Jahr zugunsten der Eltern geurteilt hatte.  Die Familie hatte sich um einen Krippenplatz für ihren kleinen Sohn zum 1. April 2014 beworben, aber keinen bekommen. Sechs Angebote der Stadt für eine Tagesmutter lehnten die Eltern ab, weil sie unpassende Betreuungszeiten hatten. Stattdessen suchten sie auf eigene Faust einen Platz in einer privaten Kita, die allerdings 1380 Euro im Monat kostete. Einen Teil der Kosten verlangten die Eltern zurück und klagten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass es zwar zulässig war, dass die Eltern sich den Krippenplatz selbst beschafften. Eine Kostenübernahme könnten sie jedoch nicht verlangen, teilte das Gericht am Freitag mit. Es sei nämlich nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, ob der Beitrag von 1380 Euro im Monat finanziell zumutbar gewesen wäre. Das müsse im Einzelfall separat geprüft werden. (dpa)

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