Millionen-Entschädigung für Helmut Kohl

Thomas Röll - 27. April 2017

Das Landgericht Köln hat dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl einen Rekord-Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro für eine Buch-Veröffentlichung zugesprochen. Der Bestseller habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Gericht am Donnerstag. In dem Verfahren geht es um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ von Heribert Schwan und Tilman Jens. Darin stehen Zitate aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter Kohls Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich beide. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das „Vermächtnis“-Buch. Kohl klagte dagegen und erreichte, dass das Buch in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Er betont, dass die Äußerungen strikt vertraulich gewesen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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